Kann ich die Kosten für einen neuen Wärmemengenzähler und einer Wasseruhr dem Mieter in Rechnung stellen?

3 Antworten

Ich kenne ein Urteil des AG Bremerhaven, was den Einbau eines Wasserzähler (o. ä,) nicht umlagefähig auf die Mieter ansieht, du musst es also selbst bezahlen. Die laufenden Kosten für solche Messgeräte kannst aber auf die Nebenkosten umlegen. Mit laufende Kosten meine ich Wartung, Eichung usw.

Das wohl eher nicht. Wenn Du vermietest und selbst den Wasserverbrauch misst und in Rechnung stellst, ist das Deine Sache. Als Mieter würde ich mich mit Händen und Füßen dagegen wehren. Dagegen sollte es problemlos möglich sein, die Kosten für den Einbau des Messgerätes steuermindernd geltend zu machen.

Mein, das ist Teil deines Objekts .... und für dich da... ( damit du abrechnen kannst)