Versorgungsamt zahlt. Was heißt das?
Jemand hat eine schwerwiegende Erkrankung und dadurch Behindertenausweis bekommen. Jetzt zahlt das Versorgungsamt gewisse Leistungen.
Was heißt das?
Steht das jedem Bürger zu oder muß man "arm" sein, also zu wenig Eigenleistung? Muß man Sozialhilfeempfänger, Arbeitslosengeldempfänger, Hartz4-Empfänger sein. Oder bei zu geringer Rente?
Oder kann jeder, wenn er noch arbeitet und mit seinem Geld auskommt, Ansprüche haben ans Versorgungsamt aufgrund einer bestimmten gesundheitlichen Einschränkung unabhängig von seiner finanziellen Lage?
Danke für eure Auskunft. Gerne fundiert, um den Hintergrund fundiert nachvollziehen zu können.
1 Antwort
Die Landesversorgungsämter kümmern sich in erster Linie um bestimmte Personen und Personengruppen, die nach geltendem Sozialrecht Anspruch auf Leistungen des Staates für körperliche oder psychische Schäden z.B. in Folge von Unfällen oder Erkrankungen haben. Wer einen körperlichen oder psychischen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, hat ein Recht auf Erhalt und Wiederherstellung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie auf eine angemessene wirtschaftliche Versorgung. Gesetzliche Hilfen sind vorgesehen für Opfer von Gewalt, Kriegsopfer, Wehr- und Zivildienstgeschädigte, Impfgeschädigte sowie Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR. Das gilt - um auf Deine Frage zurückzukommen - insbesondere auch für Schwerbehinderte mit speziellem Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben. Und auch für die Bezahlung teurer Geräte, die viele Behinderte im Alltag benötigen, kann dort Unterstützung beantragt werden.