Ich bin 17 und wurde mit 1,5kg Gras erwischt , was könnte die geringste Strafe sein?

8 Antworten

1,5 kg ist schon im Bereich des gewerblichen Handelns und eine schwere Straftat. Für Eigengebrauch kaum zu erklären. Man sollte auch den Richter nicht versuchen zu veräppeln. 

Der ermittelte THC-Wert reicht für eine gute Anklage beim Landgericht aus. Mit 17 wäre das nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Das wird mit Ermahnung oder Sozialstunden nicht mehr zu ahnden sein. 

Wenn es das erste Mal war und keine weiteren Verstösse nach dem BtMG vorliegen, dürfte mit einer guten Sozialprognose noch Bewährung möglich sein. Im schlimmsten Fall eben eine Jugendstrafe zwischen 6 Monate und 5 Jahren möglich.

Die stark ins Urteil einfließende Sozialprognose erstellt die Jugendgerichtshilfe, die auch am Verfahren teilnimmt. Gute Sozialprognose wäre ein gefestigtes Elternhaus, Teilhabe an Vereine oder Sport. Eine Lehrstelle oder regelmäßiger Schulbesuch mit durchschnittlichen bis guten Noten, keine Auffälligkeiten. Im Vorfeld alle Termine der Jugendgerichtshilfe wahrnehmen, aktiv mitarbeiten, Reue zeigen. 

Bei solche Mengen hört auch mein Mitgefühl auf. Ich bin sonst sehr tolerant in solchen Sachen.

Es kommt im wesentlichen natürlich auf den THC Gehalt an der ermittelt wird.

Allerdings wird es in dem Bereich liegen wo es spürbare Konsequenzen haben wird.

Hast Du es "nur" transportiert oder war es auch Deine Wäre?

Da du 17 bist, wirst du definitiv verurteilt. Der erzieherische Aspekt kommt bei Jugendlichen noch zum tragen. Im besten Fall kommst du um eine Haftstrafe drumherum, wenn du z.B. mitten in der Ausbildung bist. Eine ordentliche Menge Sozialstunden, die du in deiner Freizeit ableisten musst, würde dann wohl die geringste Strafe sein. Falls du z.B. Schulabgänger bist und nichts tust, ist Jugendarrest wahrscheinlicher. Es kommt aber auch immer auf den Richter an und wie du dich vor Gericht gibst.

Mir ist ein Fall bekannt, bei dem jemand mit 3,5kg Gras und Hasch erwischt wurde und dem auch Handel nachgewiese wurde, der freigesprochen wurde. Er hatte zu der Zeit drei Kinder, ein Haus was abbezahlt werden musste und einen Betrieb, den er im Falle einer Verurteilung hätte dicht machen müssen. Dazu konnte er glaubhaft versichern, dass er nur im engsten Bekanntenkreis und nie an minderjährige verkauft hat. Der Fall trug sich um die Jahrtausendwende in Nds. zu. Da du aber noch jugendlich bist, denk erst gar nicht daran, genauso sanft behandelt zu werden.

Bei der Menge wird wohl auch Handel vorgeworfen werden. Aber auch nur Besitz dieser Menge reicht allemal für Knast - mit ganz viel Glück und weiteren Auflagen noch auf Bewährung. Wird allerdings auch Handel nachgewiesen, kannst du die Bewährung vergessen.

Zimmerservice  06.11.2019, 12:02

Gut möglich

gri1su  06.11.2019, 12:13
@Zimmerservice

1,5 kg ist schon eine ordentliche Hausnummer, und damit liegt Haft bzw. Arrest durchaus drin, zumal die Menge durchaus für Handel spricht. Ich habe angeklagte Ersttäter (allerdings ab 18 Jahre und verurteilt nach Erwachsenenstrafrecht) erlebt, die für wesentlich weniger zu Haft verurteilt wurden.

Aber für eine Urteilsfindung spielen ja noch viele andere Faktoren eine entscheidende Rolle. Da wir sie nicht kennen, wäre es reine Spekulation, hier jetzt ein Strafmaß zu nennen, zumal das Jugendstrafrecht ja andere Sanktionen vorsieht als das Erwachsenenstrafrecht..

Zimmerservice  06.11.2019, 12:17
@gri1su

Du sagst es für die Urteilsfindung spielen viele Gaktoren eine Rolle aber es sieht schlecht aus!

gri1su  06.11.2019, 12:45
@Zimmerservice

richtig - die Menge (und ggf. der Handel) spricht für Strafverschärfung. Die Frage ist nun, was kann strafmildernd berücksichtigt werden. Sozialprognose? Gutachten der Jugendgerichtshilfe? Motiv? soziales Umfeld, um nur einige Punkte zu nennen?
Sicher wird berücksichtigt werden, dass er Ersttäter ist. Aber genau so wird auch berücksichtigt werden, wenn er bereits diesbezüglich polizeilich aufgefallen ist. Auch ein umfassendes und frühzeitiges Geständnis mit echter Reue kann durchaus zur Strafmilderung beitragen.

Zimmerservice  06.11.2019, 13:10
@gri1su

Es geht um 1,5 kg

Das geht schon Richtung Gewerbmässig!! Mindeststrafe 1 Jahr! Milde hinundher Bei der Menge wird es aber mit Sicherheit nicht bei 1 Jahr bleiben. Er sollte schon mit mind. 2 Jahre rechnen.

Ob man das in Bewährung aussetzen kann hängt vom Richter ab und wie der Angeklagte sich gibt. Glaubwürdige Reue? Intakte Familiäre Verhältnisse, eine günstige Sozialprognose ect

Würd mir an sriner stelle einen gzten Verteidiger besorgen und ein umfassendes Geständniss ablegen! Nur so darf er dann auf Milde hoffen!

Ja ne is klar...

Warum ist das cool wenn das stimmen sollte? Das ist schon eine Straftat und dafür kommt man ins Gefängnis. Das ist doch nicht schön,...

Ganz ehrlich, angeben kann man mit so einer Fake Frage auch nicht.