Strafe bei unter 0.1 gramm Gras?

4 Antworten

29 Betäubungsmittelgesetz

Der § 29 BtmG sieht für Handel, Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor, ab zwei Jahren, wie bei anderen Haftstrafen auch, ohne Bewährung!

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft. (...) In einigen Fällen ist auch der Versuch strafbar. In besonders schweren Fällen ist liegt Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter (...) gewerbsmäßig handelt, (...) als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, (...) die Gesundheit mehrerer Menschen gefährdet. Handelt der Täter (...) fahrlässig (...), so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Das Gericht kann von einer Bestrafung (...) absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Die Vorschriften des Absatzes 1 Nr. 1 sind, soweit sie das Handeltreiben, Abgeben oder Veräußern betreffen, auch anzuwenden, wenn sich die Handlung auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Verfahren am Ende eingestellt wird. Entweder nach § 31a BTMG oder nach § 45 JGG. Allerdings wirst Du auch sehr wahrscheinlich ein DuDuDu-Gespräch beim Jugendamt über Dich ergehen lassen müssen. Wenn Du Pech hast, mußt Du auch noch ein Gespräch bei einer Drogenberatungsstelle nachweisen müssen.

Keine Vorstrafe, kein Eintrag im Führungszeugnis, kein Problem für die Fahrerlaubnis (wenn Du der Polizei nicht gerade gesagt hast, dass Du öfters kiffst).

Es gibt auch einige Grenzen inzwischen, bei denen meisten die Anzeige fallen gelassen wird, wenn du sagst, dass es für den Eigengebrauch war, kann sein, dass du Sozialstunden bekommst. Musst einfach Reue zeigen, sagen du machst sowas wie nieder. Du wolltest es nur einmal ausprobieren usw..

LG, DiaLP

Der Besitz ist Strafbar der Konsum nicht.