Werde ich die Zuverlässigkeitsüberprüfung bestehen?

5 Antworten

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Das lässt sich nicht vorhersagen, denn es gibta uch Fälle außerhalb des Führungszeugnisses, die Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen können.

So steht in §7 LuftSiG unter anderem:

Bei sonstigen Verurteilungen oder beim Vorliegen sonstiger Erkenntnisse ist im Wege der Gesamtwürdigung nach Satz 1 zu prüfen, ob sich daraus im Hinblick auf die Sicherheit des Luftverkehrs Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen ergeben. Als sonstige Erkenntnisse kommen insbesondere in Betracht:

  1. laufende oder eingestellte Ermittlungs- oder Strafverfahren,
  2. Sachverhalte, aus denen sich eine Erpressbarkeit durch Dritte ergibt,
  3. Sachverhalte, aus denen sich Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ergeben,
  4. Alkohol-, Rauschmittel- oder Medikamentenabhängigkeit oder regelmäßiger Missbrauch dieser Substanzen,
  5. Angabe von unterschiedlichen beziehungsweise falschen Identitäten bei behördlichen Vorgängen.

So muss man auch Selbstauskunft darüber abgeben, ob es in der Vergangenheit laufende oder eingestellte Ermittlungen gab, und da fällt die Sache von vor 2 Jahren drunter. Wie das dann in deinem Einzelfall bewertet wird, ist von hier aus unvorhersehbar.

Bestehst du Problemlos - im Führungszeugnis (gibt genau genommen 4x verschiedene, aber die meisten kennen nur einfaches und erweitertes) stehen

  • einfaches: Verurteilungen über 90 Tagessätze bzw. Freiheitsentzug ab 3 Monate
  • erweitertes: wird ergänzt durch schwerere Delikte wie Sexualstraftaten, Raub, Mord, Einweisungen in eine psychiatrischen Maßregelvollzug §63, §64

Also deine 15 g tauchen nirgends auf ;D

Das Gras wird wegen der relativ geringen Geldstrafe nicht das Problem sein.

Aber du willst nen Job am Flughafen? Ich hab nen Freund der sich ebenfalls auf ne Stelle am Flughafen beworben hatte. Sein Vorstellungsgespräch dauerte ganze 3 Minuten. Eine der ersten Fragen war ob er irgendwas finanziert hat. Als er meinte ja sein Auto sei über nen Kredit bezahlt, war das Gespräch beendet mit der Begründung dann sind sie für uns ungeöffnet

Das Gras wird nur dann ein Problem sein wenn du immer noch welches konsumierst. Denn ein medizinischer Test sollte da auch dabei sein.

Ansonsten werden noch Daten wie Schufaeinträge geprüft, wenn du Schulden hast, können die ein Ausschlusskriterium sein, da diese dich bestechlich machen könnten

Wäre es ein anderer Job wäre es egal, da du offiziell nicht vorbestraft bist aber gerade bei einem Flughafen sind die Vorgesetzten sehr genau (wegen Terrorismusgefahr usw.). Da reicht ein kleiner "Fehler" schon aus. Ich könnte dort wahrscheinlich auch nicht arbeiten, obwohl ich nie ein Verbrechen beging, da ich Autist bin.

Wenn du gefragt wirst, kannst du natürlich deine damalige Tat vertuschen aber wenn sie dir draufkommen, fliegst du nur, wenn du Glück hast. ;)

Woher ich das weiß:Recherche