Ich besitze Führerschein Klasse B. Mein wohnmobil hat 3,2 Tonnen und der Anhänger 750kg darf ich das fahren?

5 Antworten

einen 750kg anhänger darfst du immer ziehen,auch wenn dein Womo 3,5 ton hätte.

http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen

Mit der Klasse B, darfst du "Kraftfahrzeuge [...] mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg [...] (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)" fahren.

Für dich bedeutet das:

Dein Wohnmobil liegt mit 3,2 Tonnen unter dem Maximalwert von 3500 kg. Das ist in Ordnung. Da der Anhänger mit  750 kg nicht mehr als 750 kg hat, kannst du diesen auch ohne Probleme anhängen.

Also: Ja, du darfst die genannte Kombination fahren.

Klasse B Führerschein:

Die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen (3,500Kg) darf bei einem PKW nicht Überschritten werden.

Das ganze gilt auch für Kombinationen bei einer Kombination aus PKW und Anhänger darf die Gesamtmasse 3,5 Tonnen (3,500Kg) nicht Überschritten werden.

Zählen wir also Zusammen:

3200 + 750 = 3950

Zwischen 3500 und 3950 liegen 450 somit sollte die Kombination irgendwie 450Kg leichter sein.

DanielLeh77 
Fragesteller
 04.09.2016, 10:08

Welchen Führerschein brauche ich? B96?

JuliusCesar53  04.09.2016, 10:12
@DanielLeh77

Ja.

Dann darfst du eine Fahrzeug + Hänger Kombi mit 4,25 Tonnen bewegen.

mihisu  04.09.2016, 18:12

"Das ganze gilt auch für Kombinationen bei einer Kombination aus PKW und Anhänger darf die Gesamtmasse 3,5 Tonnen (3,500Kg) nicht Überschritten werden."

Das gilt aber nur, wenn der Hänger eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg hat, was hier nicht der Fall ist.

TransalpTom  05.09.2016, 17:24

Die Antwort ist falsch !

Einen 750kg Anhänger darf man mit Klasse B immer fahren, auch wenn das Zugfahrzeug schon 3500kg zul Gesamtmasse hat.

Siehe FEV §6 FE Klassen, Klasse B

Ja, darfst Du.

Entscheidend ist dabei:
Zugfahrzeug max. 3500kg zul. GG.
Anhänger max. 750kg zul.GG

In dieser Kombination reicht die Klasse B auch dann wenn man zusammen über 3500kg kommt.

Gaskutscher  04.09.2016, 10:35

Wo steht das? Ich kenne nur folgendes:

Klasse B:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Quelle: §6 FeV

Die zul. Gesamtmasse ist also entscheidend, mehr als 3,5 t geht nicht. Was habe ich übersehen?

Crack  04.09.2016, 11:07
@Gaskutscher

Zuerst einmal weicht Dein Gesetzestext von meinem ab.
Richtig lautet er:



Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht
überschritten wird).

https://www.gesetze-im-internet.de/fev\_2010/\_\_6.html


__________________________________________________________


Ich fasse zusammen und lasse Unwichtiges weg:

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, auch mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg


Punkt und Pause. Kein Wort darüber das hier bei 3500 für beides zusammen Schluss ist.
Also nochmal: Erlaubt mit Klasse B sind KFZ mit max.3500kg plus einem Anhänger von max.750kg. Dann kommt man zwar auf 4250kg - wenn der Anhänger aber max.750kg ist das erlaubt.

Dann geht es weiter:

oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht
überschritten wird).

Erst dann wenn der Anhänger ein zul.GG von mehr als 750kg hat kommt die Grenze von 3500kg für die Kombination ins Spiel.


Ein unterstützender Link mit ähnlicher Fragestellung aus einem anderen Forum: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=117149

Crack  04.09.2016, 11:17
@Crack

Oder hier:
Zitat: "An die FE-Klassen B, C, C1 und D, D1 dürfen immer 750 Kg angehängt werden. Also B-Fahrzeug 3500Kg + Anhänger 750 Kg = Klasse B, 3500 Kg + 751 Kg = BE"
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=41500

Oder hier:
Zitat: "a) zul. Gesamtmasse des Anhaengers 750kg, den darfst du immer anhaengen. Dafuer reicht die Klasse B (auch wenn man zusammen bis auf 4,25t kommen kann)"
https://www.gutefrage.net/frage/welche-fuehrerscheinklasse-ist-pkw-mit-anhaenger-3500-kg

Nein, da die zulässige Gesamtmasse, die du mit der Klasse B fahren darfst, insgesamt nur 3.500kg beträgt. Mit deinem Wohnmobil + Anhänger bist du dann aber 450kg über dem erlaubten Gewicht.

mihisu  04.09.2016, 18:16

Das ist so nicht komplett richtig. Bei Klasse B gilt: Wenn der Anhänger nicht mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse hat, darf man diesen an ein Kraftfahrzeug mit höchstens 3,5 Tonnen anhängen, auch wenn man dann insgesamt mit der Kombination die 3,5 Tonnen überschreitet.

Flintsch  04.09.2016, 18:57
@mihisu

Es ging bei der Frage um exakte Gewichte / Gesamtmasse, nicht um die Möglichkeit anderer Kombinationen.