Darf ich einen leeren Anhänger mit der Klasse B ziehen?
Hallo,
ich möchte ein Fahrzeug per Autotransporter-Anhänger ziehen. Ich habe auch die Führerscheinklasse BE, somit stellt das kein Problem dar. Allerdings steht der Anhänger bei einem Bekannten. Der Bekannte hat nur die Klasse B, darf also einen Anhänger bis 750kg ziehen. Die Frage lautet nun: Darf er mit unbeladenen Anhänger (Leergewicht Anhänger = 430kg) fahren oder richtet sich das nach zul. Gesamtgewicht des Anhängers (wäre 2000kg)?
Vielen Dank!
4 Antworten
Er darf einen Einachser Anhänger fahren die zulässige Gesamtmasse darf gemeinsam mit dem Zugwagen nur 3,5 Tonnen betragen
stimmt darf aber auch ein 2achser sein
sicher? habe meinen Führerschein vor ca einem halben Jahr gemacht & mein Fahrschullehrer beteuerte immer wieder das es nur ein Einachser sein darf :o zumal es da auch wieder darauf ankommt wann der Führerschein gemacht wurde, mit dem alten darf man ja soweit ich weiß sogar noch 7,5 Tonnen durch die Gegend fahren ?
Für deinen Bekannten mit Klasse B zählt erstmal die zgM von Fahrzeug plus Anhänger, ist diese höher als 3.500 kg darf er den Anhänger mit Klasse B nicht ziehen.
Das Zugfahrzeug dürfte also eine zgM von max. 1.500 kg haben, und dies ist sehr unwahrscheinlich wenn zulassungsrechtlich ein Anhänger mit 2.000 kg zgM zugelassen wäre.
....das ist fahrerlaubnisrechtlich irrelevant, fahrerlaubnisrechtlich zählt erstmal die zgM von Fahrzeug UND Anhänger ob dieser Anhänger überhaupt mit der Fahrerlaubnis Klasse B gezogen werden darf.
Das tatsächliche Gewicht (430 kg) wäre zulassungsrechtlich relevant.
es zählen immer die beiden zuläss.gesamtgewichte auto plus anhänger.bei B ist bei 3,5 ton schluss,BE sofern du es ziehen darfst kannst bis 7 ton gesamt fahren.sprich anhänger max.3,5 ton und auto auch
In diesem Fall richtet es sich nach dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers. (In diesem Fall ist das Leergewicht das tatsächliche Gesamt-gewicht)
darf er nun den Anhänger ziehen oder nicht? Hab das noch nicht ganz verstanden...
ja, darf er
Er dürfte den Anhänger mit Klasse B nur dann fahren wenn das Zugfahrzeug eine zgM von max. 1500 kg hätte.
Es zählt Fahrerlaubnisrechtlich immer die zgM nicht das tatsächliche Gewicht.
In diesem Fall ist das Leergewicht das tatsächliche Gesamt-gewicht
Wie kommst Du denn darauf ? Für den Bekannten mit Klasse B ist die jeweils zgM von Relevanz um überhaupt zu Klären ob er den Anhänger mit Klasse B ziehen zu dürfen.
Das Auto 1500 kg (zgM) braucht nur die 430 Kg ziehen können/ dürfen.