Darf ich einen leeren Anhänger mit der Klasse B ziehen?

4 Antworten

Er darf einen Einachser Anhänger fahren die zulässige Gesamtmasse darf gemeinsam mit dem Zugwagen nur 3,5 Tonnen betragen

wollyuno  04.11.2016, 17:22

stimmt darf aber auch ein 2achser sein

MinecraftSpinne  05.11.2016, 14:36

sicher? habe meinen Führerschein vor ca einem halben Jahr gemacht & mein Fahrschullehrer beteuerte immer wieder das es nur ein Einachser sein darf :o zumal es da auch wieder darauf ankommt wann der Führerschein gemacht wurde, mit dem alten darf man ja soweit ich weiß sogar noch 7,5 Tonnen durch die Gegend fahren ?

Für deinen Bekannten mit Klasse B zählt erstmal die zgM von Fahrzeug plus Anhänger, ist diese höher als 3.500 kg darf er den Anhänger mit Klasse B nicht ziehen.

Das Zugfahrzeug dürfte also eine zgM von max. 1.500 kg haben, und dies ist sehr unwahrscheinlich wenn zulassungsrechtlich ein Anhänger mit 2.000 kg zgM zugelassen wäre.

Miete187  04.11.2016, 14:35

Das Auto 1500 kg (zgM)  braucht nur die 430 Kg ziehen können/ dürfen.

Antitroll1234  04.11.2016, 14:38
@Miete187

....das ist fahrerlaubnisrechtlich irrelevant, fahrerlaubnisrechtlich zählt erstmal die zgM von Fahrzeug UND Anhänger ob dieser Anhänger überhaupt mit der Fahrerlaubnis Klasse B gezogen werden darf.

Das tatsächliche Gewicht (430 kg) wäre zulassungsrechtlich relevant.

es zählen immer die beiden zuläss.gesamtgewichte auto plus anhänger.bei B ist bei 3,5 ton schluss,BE sofern du es ziehen darfst kannst bis 7 ton gesamt fahren.sprich anhänger max.3,5 ton und auto auch

In diesem Fall richtet es sich nach dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers. (In diesem Fall ist das Leergewicht das tatsächliche Gesamt-gewicht)

Antelito 
Fragesteller
 04.11.2016, 13:51

darf er nun den Anhänger ziehen oder nicht? Hab das noch nicht ganz verstanden...

derhandkuss  04.11.2016, 13:51
@Antelito

ja, darf er

Antitroll1234  04.11.2016, 13:55
@derhandkuss

Er dürfte den Anhänger mit Klasse B nur dann fahren wenn das Zugfahrzeug eine zgM von max. 1500 kg hätte.

Es zählt Fahrerlaubnisrechtlich immer die zgM nicht das tatsächliche Gewicht.

In diesem Fall ist das Leergewicht das tatsächliche Gesamt-gewicht

Wie kommst Du denn darauf ? Für den Bekannten mit Klasse B ist die jeweils zgM von Relevanz um überhaupt zu Klären ob er den Anhänger mit Klasse B ziehen zu dürfen.