Hypothek übertragen?

3 Antworten

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Hallo Wetterhexle,

gerne möchte ich Dir Deine Fragen beantworten:

Grundsätzlich wird auf das neue Objekt eine Grundschuld als Sicherheit für die Gesamtfinanzierung eingetragen. Die Grundschuld wird in gewünschter Darlehenshöhe im Grundbuch eingetragen und das Darlehen nach Baufortschritt ausgezahlt. Eine zusätzliche Grundschuldeintragung auf Dein jetziges Objekt macht keinen Sinn, da Du es sowieso verkaufen willst.

Am besten sprichst Du hier mit der Bank, bei der Du die Finanzierung abschließen möchtest. Diese kann Dir eine genaue Auskunft geben. Alternativ kannst Du Dich auch von einem unabhängigen Finanzierungsvermittler beraten lassen. Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.

Viele Grüße,

Jasmin Baum, Interhyp AG

Wetterhexle 
Fragesteller
 13.09.2013, 20:35

Vielen Dank Frau Baum, ja, das hilft mir weiter, denn mir wurde der Vorgang als ungeheuer kompliziert geschildert und Deine Erklärung macht es für mich verständlich. Ich meine sogar, man hat mir das seinerzeit so ungefähr angeboten, aber da ging es nur um das Grundstück, die Bebauung schien in weiter Ferne, es gab weder Pläne noch eine Kostenaufstellung. Das ist jetzt bald anders. Schon Dein erster Satz macht Hoffnung: ...."grundsätzlich wird..." bedeutet ja, dass es kein unübliches Verlangen ist, den Neubau zu erstellen, während das aktuelle Eigenheim noch bewohnt wird, während er Verkauf läuft. Mit freundlichem Gruß Wetterhexle

schelm1  14.09.2013, 11:50

...und weshalb nicht schlicht nachverpfänden!?!

Sie können das erworbene Grundstück nachverpfänden. Die "Hypothek", bei der es sich übrigens um eine Grundschuld handeln dürfte, ruht dann als Gesamtgrundpfandrecht auf beiden Grundstücken. Im Zuge des Verkaufes gibt die Bank das verkaufte Haus aus der Pfandhaft frei und friert den Erlös, im Rahmen der Höhe des noch valutierende Darlehen auf einem Sonderkonto ein. Im Zuge des Baufortschrittes werden diese Gelder dann von der Bank zur Bezahlung des Neubaus freigegeben, nachdem vorher das aus dem Verkauf verbliebene Eigenkaital eingesetzt wurde. - Dabei braucht sich am einmal gewährten Kredit nichts zu ändern. - Ganz einfach und zudem die billigste Variante!

Hallo Wetterhexle!

Die zweite Variante ist besser. Vor allem, bei jedem Übertrag einer Hypothek auf ein anderes Objekt, oder Ablösung nimmt die Bank Gebühren, die die Sache sehr verteuern.

Gruß Friedemann

Wetterhexle 
Fragesteller
 13.09.2013, 14:12

Danke für den Tipp. Gehen Banken üblicherweise darauf ein? Das bedeutet, Grundschuldeintrag nur für das neue Haus? Ich nehme an, es kommt häufig vor, dass man parallel zum Verkauf des alten Hauses das neue baut, um "nahtlos" umziehen zu können. Ein zusätzlicher Umzug, Möbel einlagern, Zwischenwohnlösung.... verteuern die Sache nämlich auch sehr.

schelm1  13.09.2013, 14:18
@Wetterhexle

Banken, die ihre Kunden nicht "über die Gebühr" schröpfen wollen und deren Mitarbeiter über den erforderlichen Sachverstand verfügen, gehen darauf ein.