Ist bei einer 3/4 Mehrheit in einer Eigentümergemeinschaft bei Aufnahme einer Hypothek die Zustimmung der anderen Partei (1/4) erforderlich?

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Davon ist abzuraten, weil ihr dann gesamtschuldnerisch haftet. Alle für einen, einer für alle.

Daher ist auch eine Allstimmigkeit erforderlich - zumindest für die Aufnahme von Darlehen, egal ob Hypothek oder Grundschuld als WEG. Alles was ins Grundbuch eingetragen werden muss und Gemeinschaftseigentum oder die Teilungserklärung betrifft, benötigt ebenfalls eine Allstimmigkeit.

Besser wenn ihr euch auf die Renovierung einigt und jeder für sich die entsprechenden Mittel besorgt. Hypotheken auf das eigene Sondereigentum eintragen zu lassen, das geht auch ohne Beschluß.

Vergessen: Dann noch mal die Teilungserklärung studieren, was da drin steht wie abgestimmt wird. Wenn es der gleiche Eigentümer für 3/4 ist, kann es trotzdem sein, dass er nur eine Stimme hat.


Es muss ja über die Eigentümergemeinschaft eine Gesellschaftsvertrag geben. Die Erbengemeinschaft ist diesem Vertrag automatisch beigetreten.

Ein geschlossenes Objekt kann man nicht zu 3/4 renovieren. Da muss man sich schon einig werden.

Ihr könnt nicht einfach eine Hypothek aufnehmen, die dann von dem Minderheitseigner mit bezahlt werden müsste. 

Ganz davon abgesehen, müsste dieser ja auch die notariellen Verträge mit unterzeichnen.

Einfach überstimmen könnt ihr den nicht.

Auch die 1/4 Partei hat ein Mitspracherecht.

Eine Hypothek, die grundbuchlich abgesichert werden soll, ist nur mit Zustimmung aller Miteigentuemer moeglich. Theoretisch kann man zwar eine Hypothek auch mit nur einem Miteigentumsanteil absichern, aber das wird kaum eine Bank machen, wegen des hohen Verwertungsrisikos.