Restschulden nach einer Zwangsversteigerung

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die restschuld trägt der frühere hausbesitzer.

hallo! das kommt ganz auf den darlehensvertrag an. da steht drin welche sicherheiten vereinbart sind. wenn eine persönliche haftung fehlt und nur eine grundschuld vereinbart ist bestehen gute chanchen. von wann ist denn der vertrag?

gruss a. klautke

Bei einer Hypothek bleibt das Vergnügen beim früheren Besitzer. Bei einer Grundschuld bleibt die Schuld mit dem Objekt verbunden.

Was ist das denn für ein Quatsch???
Nach einer Zwangsversteigerung wird das Grundbuch Lastenfrei gemacht, zumindest in Abt. III. In Abt. II könnten z.B. Leitungsrechte der Kommune oder des Ver-/Entsorgers bestehen bleiben. Wohnrechte und altenteile werden auch gelöscht, werden vorher in Geldwert umgerechnet und evtl. vorrangig ausgezahlt. Kommt drauf an wann sie eingetragen wurden.
Zusammengefasst: Ein Ersteigerer ersteigert lastenfrei oder unter Übernahme von Grundschulden/Hypotheken die vorrangig in Abt. III stehen wenn z.B. das 3. Recht der ZV betreibt und Recht 1 und 2 nicht der Versteigung beigetreten sind. Entweder ist sich der Ersteigerer mit diesen Rechten schon einig oder er hat sie innerhalb 4 Wochen nach Zuschlag zu bezahlen.

@Wolfi0410

Da hast Du wohl einige Male nicht aufgepasst oder es schlichtweg nicht verstanden!

@RBMannheim

Vielleicht hier mal noch etwas, damit Du auch weißt, was eine Grundschuld ist:
Zwangsvollstreckungsunterwerfung wegen des dinglichen Anspruchs
Ferner ist üblich, dass der Eigentümer sich gemäß § 800 ZPO in der Weise der sofortigen Zwangsvollstreckung in das Grundstück unterwirft, dass die Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer zulässig sein soll, was allerdings auch der Eintragung ins Grundbuch bedarf. Somit ist die Zwangsvollstreckung in das Grundstück auch nach einem Eigentumswechsel möglich, ohne dass vorher ein Urteil nötig ist.

@RBMannheim

Sicher ist bei einer Grundschuld die Zwangsvollstreckung in das Grundstück auch nach einem Eigentümerwechsel möglich. Nur erlöschen alle nachrangigen Grundschulden bei einer Zwangsversteigerung. Da hatteWolfi0410 schon recht.

Das kommt auf die rangstelle des betreibenden Gläubigers an. Im Regelfall wird ja aus der erstrangigen Grundschuld betrieben. Falls das nicht der Fall ist und man quasi bestehen bleibende REchte in Abt. III mitersteigert wird das im Termin vom Rechtspfleger ausdrücklich bekannt gegeben. Und ausführlich erläutert, da das ja doch eher nicht die Regel ist. Und aus Deiner Frage entnehme ich eigentlich, dass es keine bestehenbleibenden Rechte gibt sondern schlicht und einfach der Erlös kleinr als die Schulden waren. Und die bleiben bei dem/den vorherigen Hasubesitzern. Da die aber im Regelfall kein Geld haben, trägt letztlich leider meist die Bank den Schaden. Auf gar keine Fall übernimmt der neue Hausbesitzer alte Schulden wenn das Grundbuch in Abt. III lastenfrei ist.

Es ist allgemein bekannt dass eine in das Grundbuch eingetragene Hypothek bestehen bleibt und an den Käufer über geht. Der neue Eigentümer muss die eingetragene Hypothek die mit der Wohnung oder des ersteigerten Hauses verbunden ist bezahlen.