Was passiert mit Hypothek bei Eigentümerwechsel?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Hypothek ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht an einem Grundstück. Dieses Recht erlaubt einem Gläubiger sich an diesem Grundstück durch die Verwertung des selben zu bedienen.

Der neue Eigentümer kann diese Hypthek übernehmen, da diese im GB eingetragen ist und auch dort der Gläubiger (Bank) eingetragen ist.. diese Hypthek bleibt solane bestehen bis sie beantragt wurde zu löschen was nur geht wenn sie getilt wurde, dieses Bedarf der Löschungsbeilligung der Bank...

Der alte Eigentümer kann aber auch dafür sorgen das vorher die Hypothek getilt wurde so das der neue Eigentümer Hypthekenfrei das Grundstück übernimmt

korrekt!

@Factoring

danke fürs sternchen

die bank erlaubt den eigentumswechsel gar nicht, wenn das mit der hypothek nicht erledigt ist.

normal löst der alte eigentümer die vorher ab und der käufer bekommt es lastenfrei.

sie kann auch mit übernommen werden, muss dann natürlich vom kaufpreis abgezogen werden, brauch ich nicht zu erklären warum, oder?

also es geht beides, ablösen vor eigentumswechsel oder übernehmen, aber die bank darf auch mitreden.

sehr gute Antwort, DH

@Anna20277

sorry es ist nicht richtig wenn du schreibt die Bank darf mitreden !! die Bank muss gesetzlich mitreden, da das Eigentum also das Grundstück nicht den im GB eingetragenen Eigentümer gehört sondern u.U. der Bank und solange keine Löschungsbewilligung von der Bank vorliegt ist sie verpflichtet mit zureden !!!!

@user531

Sorry - aber ist alles nicht korrekt. Die Bank hat überhaupt nichts mitzureden. Die Bank hat eine hypothekenbesicherte Forderung. Sie hat Anrecht darauf, dass das Darlehen vertragsgemäß getilgt wird und Zinsen bezahlt werden. Wer das Haus kauft und ob es verkauft wird unterliegt nicht der Mitsprache der bank.

Kommt der Darlehnsnehmer nicht mit der Tilgunng / Zinszahlung nach, dann kann sich die Bank aus dem Haus befriedigen (Zwangsversteigerung). Weil der neue Eigentümer dies weiß, wird er natürlich darauf drängen, dass die Hypothek vorher gelöscht wird. Dies muss die Bank bei Eigentümer wechsel zulassen allerdings ist der Kredit dann zu tilgen bzw. eine andere Sicherheit wird gestellt und von der Bank akzeptiert.

@Factoring

ich glaube ich weiß es besser und werde mich mit dir nicht streiten !! die bank ist im GB eingetragen und muss ihre zustimmung erteilen !!!

eine bank muss bei eigentümerwechsel die hypthekenlöschung NICHT zulassen was erzählt du ihr wennd es nicht glaubst geh zum grundbuchamt bei dir vor ort !! ist ist eine grundschuld die im grundbüch zugunsten der bank eingetragen ist und diese kann und darf der löschung nur zustimmen via einer löschungsbwilligung der bank !!! wenn die schuld übernommen oder getilt wurde

aber ist gut das es hier immer leute gibt, die nicht aus dem gebiet kommen aber andere user in frage stellen

guckst du hier:

Für eine Hypothekenlöschung stellt der Grundstückseigentümer einen Antrag. Eine Hypothekenlöschung wird im Grundbuch eingetragen. Die Löschung einer Hypothek ist im BGB gesetzlich geregelt. Der Gläubiger einer Hypothek kann den Eigentümer beauftragen, eine vorrangegangene Hypothek zu löschen. Zur Löschung der Hypothek kommt es dann, wenn das Darlehen, welches aufgenommen wurde, abbezahlt wird. Geschieht das nämlich nicht, dann erhält der Gläubiger die Hypothek und darf schließlich aus dem Grundstück des Schuldners eine Geldzahlung fordern. Denn das ist der Inhalt der Hypothek, die aus diesem Grund einen großen Druck auf den Kreditnehmer ausübt. Dieser muss sich darum bemühen, die Rückzahlung auf jeden Fall zu gewährleisten, will er nicht sein Grundstück verlieren. Und das will in der Regel kein Kreditnehmer!

kannst du im BGB nachlesen !

@user531

Es geht doch nicht um die Löschung, sondern um den Eigentümerwechsel (siehe Frage) und da hat die Bank unmittelbar nichts mitzureden.

Allenfalls mittelbar, wenn es um die Modalitäten der Löschung geht.

Man kann eine Immobilie auch verkaufen ohne dass die Hypothek gelöscht wird (zB Eltern verkaufen Haus an ihr Kind).

@Factoring

doch glaub mir !! wenn du einen eigentümerwechsel vornimmst, musst du dieses der bank mitteilen !! 1. weil die hypothek bei der bank auf den neuen etwaiigen kredinehmer geändert werden muss !!! 2. wenn der alte eigentümer die hypothek noch abgezahlt muss dei bank eine löschung im GB zustimmen damit der neue eigentümer hypothekenfrei das grundstück übernimmt

du kansnt und darfst rechtlich gesehen nicht den eigentümer wechseln, ohne das die bank da invollviert ist weil sie ein gläubiger ist der eine grundschuld mit dem alten eigentümer geschlossen hat

du hast durauch es recht das man ein haus ohne löschung einer hypothek verkaufen kann aber dann müssen die grundschuldsurkunden bei der bank auf die neuen eigentümer geändert werden dient dazu, wenn die schuld mal bezahlt ist erstellt die bank eine löschungsbewilligung wo das grundstück, grundbuch, eigentümer und auch die summe (summe die abbezahlt wurde) drauf beurkundet sind...

du kannst mir glauben das ist wirklich sehr sehr kompliziert und ein vorgehen was notariell vorgenommen wird

du mußt es so sehen überall wo schulden in form eines kreditvertrages stehen müssen diese auch bei verkauf mit schuldenübernahme entsprechend mit den neuen gläubiger geändert werden

@user531

mein mitreden bezog sich darauf, dass die bank ein mitspracherecht hat, wie mit ihrer hypo verfahren wird, nicht dass sie sich nen käufer aussucht

@user531

Ich denke mal wir liegen nicht so weit auseinander.

Ja, in der Praxis sicherlich alles richtig, aber doch deswegen, weil dies im Kreditvertrag vereinbart wurde.

Handelt es sich zB um eine Sicherungshypothek, die ein Handwerker zur Sicherung seiner Ansprüche hat eintragen lassen, so ist dieser Handwerker auch nicht zu fragen, ob das Haus verkauft werden darf. Allerdings bleibt die Hypothek dann bestehen. Woran natürlich der neue Eigentümer (idR) kein Interesse hat.

Es ist auch richtig, dass in der Regel der Kreditvertrag geändert wird, wenn der neue Eigentümer die Schulden übernimmt. Aber wenn er dies nicht tut, bleibt der alte Schuldner eben verpflichtet.

Falls die Hypothek nach Eigentümerwechsel nicht gelöscht wird, bleibt díese bestehen.

Das bedeutet aber nicht, dass die Verpflichtung aus dem Darlehn auf den neuen Eigentümer übergeht - diese verbleibt vorherigen Eigentümer-

Kommt der vorherige Eigentümer seinen Darlehnsverpflichtungen nicht nach, so dient die Hypothek nach wie vor als Sicherheit und der Kreditgeber könnte zB die Zwangsversteigerung betreiben.

Daher wird in der Regel die Hypothek gelöscht. Natürlich will dann die Bank eine andere Sicherheit oder die Schuld wird getilgt (+ evtl. Vorfälligkeitsentschädigung).

Die Hypothek steht im Grundbuch. Vor Änderung der Grundbucheintragung (Eigentümerwechsel...) muss der Hypothekengeber einer Löschung/Veränderung zustimmen. Das regelt der Notar bei Eigentumsübertragung...

Der neue Eigentümer kann mit Zustimmung der hypothekgebenden Bank diese Hypothek übernehmen.

korrekt!

Wenn der neue Eigentümer bereit ist, die Hypothek zu übernehmen, sollte das kein Problem sein. Da muss man mit der Hypothekenbank reden. Wenn der neue Eigentümer in der Lage ist, die Tilgung und die Zinsen zu zahlen, kann er in der Regel in den laufenden Vertrag einsteigen.