Wenn ein Notar ein Grundstück und Haus überschreibt ?

Kaufvertrag  - (Recht, Wirtschaft und Finanzen, Kredit)

8 Antworten

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Du hast eine Urkunde vom März 1999 und hast im Oktober 2017 ein Problem damit? Solange du deine Frage nicht genauer formulierst, verstehe ich dein Problem nicht. 

Da es sich offenbar um den Kauf eines Hauses mit gleichzeitiger Eintragung einer Grundschuld für die Bank handelt, wird das Original der Urkunde beim Notar aufbewahrt und eine Ausfertigung beim Grundbuchamt. Selbst wenn dein Exemplar eines Kaufvertrages (!) verbrennen würde, könntest du wieder eine Abschrift dieses Vertrages erhalten.

oh Danke :-). 

Falls du doch noch Zweifel hast, kannst du mit deinem Kaufvertrag zum Katasteramt gehen, die Katasterkarte einsehen und prüfen, ob die Flurstücks Nummer deines Kaufvertrages identisch ist mit deiner Hausnummer. Weiterhin kannst du dir auch noch einen aktuellen Grundbuchauszug bestellen. ( Gebührenpflichtig). Stimmt das Alles überein, kann nichts mehr passieren. :-)

Der Notar beurkundet einen Vertrag .. die beglaubigte Kopie hast du ja vorliegen - ein Exemplar hat der Verkäufer und der Notar behält natürlich auch eins, als Beweis, dass er den Besitzerwechsel im Grundbuch rechtmässig eintragen hat lassen. Ich glaube das  Grundbuchamt bekommt keine komplette Kopie des Vertrags, aber auf jeden Fall den Verweis auf den ausführenden Notar .. damit man immer auf den Vertrag zugreifen kann. Und es werden Dinge wie Wohnrechte, Niessbrauch, Wegerechte eingetragen. 

Unter Berufung auf den geschlossenen Vertrag kann der Notar die Eintragung ins Grundbuch veranlassen.

Normalerweise läuft das wie folgt ab: zuerst lässt er eine Auflassung eintragen .. dann kannst der Hauseigentümer nicht zu einem anderen Notar gehen und versuchen das Haus 2x zu verkaufen, gleichzeitig lässt er einen Grundschuld vormerken, erst dann zahlt die Bank das Geld aus. 

Und erst wenn der Verkäufer das Geld erhalten hat, löst er die endgültige Umschreibung im Grundbuch incl Eintragung der Grundschuld aus. Über die Beauftragung zur Eintragung der Grundschuld gibt es sicher auch noch ein Dokument mit Siegel.

Ihr habt eine Ausfertgung der Urkunde.
Ebenso erhält das Amstgericht (Grundbuch) eine Ausfertigung, eben zu selbigen Eintragung.
In ein paar Wochen wird euch von dort ein Grundbuchauszug zugestelt werden.

Das hat alles seine Ordnung.


Um was geht es überhaupt? Ich verstehe kein Wort. Du solltest deine Frage strukturieren.

Ein Notar überschreibt keine Grundstücke, sondern er beurkundet Kaufverträge und dergleichen. Für die Überschreibung ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht zuständig. Die Vermessung erfolgt beim Katasteramt, welches bei der Gemeinde oder dem Landkreis angesiedelt ist.

Ich verstehe deine Frage nicht ganz genau. Ja es gibt in jeder größeren Stadt ein Grundbuchamt wo festgehalten wird wem welches Grundstück mit den darauf befindlichen bauten gehört, welche Lasten auf diesem Grundstück liegen (z.B. Hypothek oder Kredit).