Hundehaftpflicht & (gewerbliche) Fremdbetreuung?

8 Antworten

Also soweit mir bekannt übernimmt Eure Hundehaftpflicht nur insofern das ganze ohne Bezahlung abläuft. Z.B. ein Nachbar beaufsichtigt Euren Hund ohne dafür bezahlt zu werden und der Hund springt jemanden an mit matschigen Pfoten, dann würde Eure Hundehaftpflicht das übernehmen. Aber eben nur wenn der Nachbar kein Geld dafür erhält. 

Erhält irgendwer ob nun Nachbar oder Hundesitter Geld dafür, dann muß diese Person eine eigene Haftpflicht haben, die durch Hunde verursachte Schäden übernimmt. 

Ich denke sowas was Du jetzt suchst, also wenn ich richtig verstanden habe eine Hundehalterhaftpflicht die DU vertraglich eingehst und die dann haftet wenn Du den Hund in anderer Leute Hände gibst mit Bezahlung, gibt es nicht. 

Gibt es denn überhaupt eine Lösung für dieses Problem? In fast allen AGB von Hundepensionen ist die Haftung ausgeschlossen (außer grob fahrlässig verursacht). Aber auch alle Hundehaftpflichten schließen die Haftung bei gerwerblicher Fremdhütung aus. Das heißt man zahlt aus eigener Tasche. Hierfür müsste es doch irgendeine Möglichkeit geben? 

In fast allen AGB von Hundepensionen ist die Haftung ausgeschlossen (außer grob fahrlässig verursacht).

Nach diesem Text zu urteilen, müsste der Betreiber der Tierpension einen Schaden den er selbst zu vertreten hat nicht bezahlen. 

Welcher Kunde würde denn solch einen Vertrag unterschreiben???

Beispiel, die Zwingertür wird aufgelassen und der Hund läuft weg?

Und dann findet er Unterschlupf im Hause eines Nachbarn und verwüstet dort die komplette Wohnungseinrichtung.

Was dann???

@Apolon

Zwingertür auflassen wäre vermutlich fahrlässig. Das wird schon übernommen. Aber was wenn in einer Rauferei z.B. ein Hund den anderen beißt? Oder aber mein Hund beißt eine Couch in der Pension kaputt? Meine Versicherung würde nicht zahlen, weil gewerbliche Fremdhütung. Die Pension würde nicht zahlen, weil laut AGB ausgeschlossen. Also zahle ich aus meiner Tasche?

Kann gut verstehen, dass du dir keine Gedanken machen möchtest, ob dein Hund in fremder Obhut versichert ist.

Geld solltest da aber auch nicht umsonst ausgeben.

Lass dir einfach vorab von der Hundepension eine Bestätigung/ Nachweis geben, dass dein Hund in der Zeit dort optimal versichert ist.

Kann gut verstehen, dass du dir keine Gedanken machen möchtest, ob dein Hund in fremder Obhut versichert ist.

An welche Absicherung für den Hund denkst du denn?

Eine Krankenversicherung für den Hund muss der Tierhalter abschließen.

Eine Lebensversicherung für Hunde - keine Ahnung ob es so etwas gibt.

Ansonsten kann man für einen Hund keine Versicherung abschließen.

@Apolon

Bei der Frage geht es nur um eine Haftpflichtversicherung.

Du verwechselst scheinbar etwas.

Wenn du deinen Hund einem Bekannten ohne Entgelt gibst und dein Hund einen Schaden verursacht, wobei der Bekannte ihn aber auch artgerecht halten muss, zahlt deine Tierhalterhaftpflicht den Schaden.

Ausnahme, dein Bekannter sperrt diesen Hund ins Wohnzimmer ein und geht arbeiten. In der Abwesenheit zerbeißt dein Hund die komplette Ledergarnitur im Wert von einigen Tausend Euros. Hier würde die Tierhalterhaftpflicht nicht zahlen, da es keine artgerechte Haltung ist.

Wenn du aber deinen Hund abgibst und musst dafür ein Entgelt zahlen, ist bei Schäden der Hundebetreuer zuständig. Hier übernimmt deine Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht die Schäden.

Also wirst du auch keine finden, die dies in ihren Versicherungsbedingungen bestätigt.