Zahlt meine Haftpflicht Tierarztrechnung bei Unfall

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Deine Haftpflicht zahlt immer dann, wenn Du selbst auch zahlen müßtest. Hier wird es darauf ankommen, wie es dazu kam, daß Du mit dem Hund unterwegs warst und ob Dich an dem Schadensfall ein Verschulden trifft. Handelt es sich bei dem Gassi-gehen um einen Gefallen, den Du ihm tun wolltest, handelt es sich um ein sog. "Gefälligkeitsverhältnis" Hier wärest Du von der Haftung befreit. Anders könnte es aussehen, wenn DU Dir den Hund ausleihen wolltest. Wird in jedem Fall nicht einfach, von der Versicherung was zu bekommen - wenn das nicht möglicherweise sowieso generell in den AGB ausgeschlossen ist (Schäden an lebenden Tieren).

eurofuchs2  20.05.2011, 13:56

Hallo skyfly71,

si sehe ich das auch. wenn der Hund z.B. falsch angeleint wurde (Karabiner haken nicht verriegelt oder Halsband viel zu weit eingestellt) liegt hier ein schuldhaftes Verhalten vor, so dass die Haftpflichtversicherung des "Entleihers" für den Schaden am Hund eintreten müsste und die Hundehaftpflicht des Halters für den Schaden am KFZ, vorausgesetzt, dass die Privathaftpflicht nicht alle durch Hunde bedingten Schäden ausschließt. Bin aber kein Jurist.

Prüfe deine Haftpflichtvers. (AGB) in neueren Verträge ist sowas von einigen Vers.Gesellchaften eingeschlossen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo Kai11,

meines Erachtens leider nicht. Das würde dann wohl nur eine Tierkrankenversicherung zahlen...

Kai11 
Fragesteller
 20.05.2011, 13:36

Aber es war doch irgendwie meine Schuld und mein Freund hat durch die Tierarztbesuche enorme Kosten zu tragen.

Nordmann2000  20.05.2011, 13:59
@Kai11

Nein, war es eben nicht. Viel mehr hat sich in diesem Fall die sogenannte "Tiergefahr" verwirklicht. Für die bist Du nicht verantwortlich.

Kai11 
Fragesteller
 20.05.2011, 14:15
@Nordmann2000

Danke für eure Antworten, hab es gerade meiner Versicherung gemeldet und die werden es jetzt prüfen. Viele Grüsse!

Nein, es wird lediglich ein Fremdschaden bezahlt. Die Kosten, die dem Halter durch Tierarzt usw. entstehen, muß er selbst tragen.

Nein. Dass du mit dem Hund spazieren gehst, machst du ja aus Gefälligkeit für den Hundehalter. Dadurch entsteht für dich keine Haftungspflicht.