Kind(6) von Hund ins Gesicht gebissen - Anzeige/Schmerzensgeld?

12 Antworten

Die Anzeige kommt vom Krankenhaus doch direkt. Hundebisse sind meldepflichtig.

Dieser Hund käme bei mir niemals mehr in die Nähe eines Kindes.

Das darf einfach nicht sein, schon gar nicht von einem Retriever. Das ist ein ganz übler Wesensfehler.

Trotzdem muss man auch dir und deinen Eltern einen Vorwurf machen. Nach 6 Wochen kennt man einen Hund einfach zu wenig um ihm zu vertrauen.

Auch hier muss man fragen woher stammt so ein Hund mit einem derart dramatischen Wesensmangel?!

Ganz ehrlich wundert es mich, dass die Polizei so einen Hund nicht sofort abholt.

Eine Anzeige (Strafrecht) und eine Klage (Zivilrecht) sind zwei völlig verschiedene Geschichten. 

Grundsätzlich hat der Sohn Anspruch auf Schadenersatz, also alle Kosten die ihm (bzw. euch) entstanden sind sollten vom Hundehalter zurückverlangt werden. Eure Krankenversicherung wird wegen Regressforderungen für die Behandlungskosten ohnehin Geld vom Hundehalter verlangen. 

Das reguliert dann alles die Tierhalterhaftpflichtversicherung. 

Schmerzensgeld steht dem Kind ebenfalls zu. Hierfür muss man natürlich nicht gleich Opa verklagen...stellt ihm gegenüber erst mal eine Forderung, die er dann auch wieder an seine Tierhalterhaftpflicht weitergibt und schaut ob die auf die Forderung eingehen oder ein Gegenangebot unterbreiten. Wenn ihr damit zufrieden seid ist doch dann alles in Ordnung. 

Wenn der Kinderarzt es empfiehlt einen Psychologen aufzusuchen, sollte das natürlich getan werden. Auch diese Kosten werden vorrangig von eurer Krankenversicherung getragen (falls Privat versichert ist psychologische Behandlung nicht zwingend versichert!) welche sich die Kosten dann auch wieder vom Halter bzw. dessen Haftpflicht zurückholt. 

Gegen die eigenen Eltern klagen auf Schmerzensgeld ist blöd. Aber dein Sohn - wie alt ist er denn - sollte vielleicht schon psychologische Hilfe bekommen, das muss ja ein schwerer Schreck für ihn gewesen sein.

Danke - er ist 6 Jahre alt... seit dem Vorfall sind wir auf keinen Hund getroffen ich weiß also noch nicht wie er reagieren würde. Aber ich dachte das es vielleicht einfacher wäre wenn wir mal einen Psychologen aufsuchen damit er das besser verarbeiten kann. Er schläft sehr schlecht und träumt davon. 

@Bliblablubb1015

Dann würde ich auf jeden Fall dringend raten, dass ihr zu einem Kinder-Psychologen geht. Oft haben die leider auch Wartezeiten. Dein Sohn tut mir leid, wie schon geschrieben, es muss ein schwerer Schreck gewesen sein für ihn.

Ciao :-)

Das klingt jetzt vllt. gemein, aber deine Etern haben absolut Recht damit, weil du jetzt noch nicht absehen kannst, welche Folgekosten auf dich noch zukommen. Die Krankenverscherung wird sich auch an sie wenden, weil es ein Unfall war und er aus Sicht der Versicherung durch das Einwirken eines anderen entstanden ist.

Du musst wirklich in diesen Fall die Rechte deines Sohnes vertreten und die sind nicht unbedingt das Schmerzensgeld sondern die Kosten für Nachbehandlungen (Schönheitsops, Therapie usw.), das kann noch keiner wirklich abschätzen wie umfangreich das wird.

Die Versicherung zahlt später nichts mehr.

Der einzige Punkt was etwas nachteilig ist, die Staatsanwalt geht von fahrlässige Körperverletzung aus und wird genauer hinsehen. Entweder wird die Sache eingestellt oder ein Ordnungsgeld verhängt. Das solltet ihr auch bedenken. Sprich nochmal mit ihnen und entscheidet dann gemeinsam.

Kompliment an deine Eltern, dass sie das dir vorgeschlagen haben.

LG

Hier liegt mit Sicherheit kein besonderes öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung vor, also würde der Staatsanwalt nur ermitteln, wenn tatsächlich Anzeige erstattet wird, was totaler Schwachsinn wäre, da es absolut niemandem etwas bringt (außer Ärger). 

@NamenSindSchwer

Ein Hundeangriff auf einen Menschen ist immer ein Offizialdelikt - das wird immer strafrechtlich verfolgt. Vor allem, wenn es so schlimm war - mit Krankenwagen und lebenslangen bleibenden Folgen ...

@dsupper

Ich habe leider die Erfahrung gemacht, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt, wenn jemand verletzt wurde. Wie das ausgeht kommt auf den jeweiligen Fall an. Da will ich keine Prognose abgeben.


@dsupper

Und welcher Paragraph im StGB ist "Hundeangriff auf einen Menschen"? Es handelt sich hier im Körperverletzung. Und wir haben momentan keine Hinweise, dass es schwere Körperverletzung wäre sondern "nur" fahrlässige und diese ist ein Antragsdelikt, es sei denn es gibt ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, was wohl auszuschließen ist. Siehe §230 StGB. 

@NamenSindSchwer

Der § 226 StGB definiert die Schwere Körperverletzung unter Punkt 3 auch, wenn "die verletzte Person in erheblicher Weise dauernd entstellt wird"

Straftaten nach § 226 sind Offizialdelikte.

Bleibende, dauerhafte, lebenslange Narben im Gesicht - so wie sie der FS in der Frage beschrieben hat - sind sicher als "dauerhafte Entstellung" zu werten.

Unter Umständen käme auch eine Tat nach § 224 in Betracht, da der Hund hier durchaus als "gefährliches Werkzeug" angenommen werden könnte ...

Was letztendlich daraus wird, wird sich ergeben - aber ermittelt wird auf jeden Fall, denn die Polizei kann nicht auf eigene Faust beurteilen, welche Art der Körperverletzung hier zum Tragen kommt. Das ist gar nicht ihre Aufgabe - dafür gibt es die entsprechenden Stellen ...

@dsupper

Der § 226 StGB definiert die Schwere Körperverletzung unter Punkt 3 auch, wenn "die verletzte Person in erheblicher Weise dauernd entstellt wird"

Nicht ganz ausgeschlossen, aber bitte beachten, dass hier nicht nur das "dauernd" sonder auch das "in erheblicher Weise" ausdrücklich erwähnt wird...

Unter Umständen käme auch eine Tat nach § 224 in Betracht, da der Hund hier durchaus als "gefährliches Werkzeug" angenommen werden könnte 

Das wäre sogar mit hoher Wahrscheinlichkeit der Fall, wenn denn der Angriff absichtlich vom Halter initiiert wurde, was wohl kaum der Fall sein wird...

Natürlich entscheidet das nicht die Polizei, sondern der Staatsanwalt. Ob der ein öffentliches Interesse darin sieht, dass gegen Opa (der sich bestimmt schon selber genug Vorwürfe macht) ein Ermittlungsverfahren wegen der unabsichtlichen Verletzung des eigenen Enkels eingeleitet wird, wage ich zu bezweifeln. 

@NamenSindSchwer

Aber gerade wenn Hunde mit im Spiel sind, und Kinder durch diese erheblich verletzt werden (und laut Frage hört sich das genau danach an), sind die Behörden doch seit Jahren schon sehr sensibel - und das ist auch gut so.

Und natürlich kann man nicht sagen, ob oder was dabei herauskommt - aber darum geht es ja erst einmal auch gar nicht.

Grundsätzlich geht es erst einmal darum, dass die Polizei das - weil sie es nicht selbst entscheiden kann - so einen Vorfall nicht einfach unter den Tisch fallen lassen kann ...

erst einmal, die Polizei, da diese gerufen wurde erhebt automatisch Strafanzeige. Da die Angelegenheit an das Ordnungsamt gegeben wurde, werden deine Eltern mit dem Hund einen Wesenstest absolvieren müssen. Das dürfte das kleinste Problem sein. Fakt ist die Sache wird jetzt automatisch strafrechtlich verfolgt. Das mit dem Schmerzensgeld wäre die Sache des Zivilrechts. 

Die Krankenkasse wird auf euch zukommen, und den Betrag der Behandlung von der Versicherung des Hundehalters fordern.