Kind(6) von Hund ins Gesicht gebissen - Anzeige/Schmerzensgeld?
Hallo zusammen..
Kurze Zusammenfassung:
Meine Eltern waren mit Hund (Labrador 3,5 Jahre alt seit ca 6 Wochen bei Ihnen) zu Besuch... nach netter Begrüßung und kleiner kebbelei von mir mit dem Hund habe ich ihm ne Decke ins Wohnzimmer gelegt wo er sichs gemütlich machen kann... mein Sohn fragte irgendwann Opa ob er den Hund streicheln darf "klar mein Junge mach"... er also hin, kniete sich vor ihn und ohne jegliche Vorwarnung (Knurren,bellen,zähne fletschen) biss er ihm ins Gesicht - er hat nochmal nachgeschnappt aber mein Sohn war schnell genug weg...Krankenwagen - Klinikum - Wange geklebt - Oberlippe von oben mit 5 Stichen und unten mit 4 Stichen genäht... antibiotika... alle 2 Tage zur wundkontrolle... es werden Narben bleiben... sein Gesicht strahlt in allen Farben und selbst nach Tag 5 immer noch alles dick geschwollen...
Jetzt die Frage... meine Eltern sagten mir ich solle sie anzeigen ( als die Polizei kam verneinte ich weil es meine Eltern sind und ich finde das sie keinen Fehler gemacht haben ) der Hund sei versichert und auf Schmerzensgeld klagen... muss ich sie anzeigen? Ich hab so überhaupt keine Ahnung...
mir ist wichtig das mein Sohn keinen psychischen Schaden erleidet - wäre es sinnvoll einen kinderpsychologen aufzusuchen wegen der Angst vor Hunden?
Ich bedanke mich für jeden Tipp - liebe Grüße..
12 Antworten
Die Anzeige kommt vom Krankenhaus doch direkt. Hundebisse sind meldepflichtig.
Dieser Hund käme bei mir niemals mehr in die Nähe eines Kindes.
Das darf einfach nicht sein, schon gar nicht von einem Retriever. Das ist ein ganz übler Wesensfehler.
Trotzdem muss man auch dir und deinen Eltern einen Vorwurf machen. Nach 6 Wochen kennt man einen Hund einfach zu wenig um ihm zu vertrauen.
Auch hier muss man fragen woher stammt so ein Hund mit einem derart dramatischen Wesensmangel?!
Ganz ehrlich wundert es mich, dass die Polizei so einen Hund nicht sofort abholt.
Eine Anzeige (Strafrecht) und eine Klage (Zivilrecht) sind zwei völlig verschiedene Geschichten.
Grundsätzlich hat der Sohn Anspruch auf Schadenersatz, also alle Kosten die ihm (bzw. euch) entstanden sind sollten vom Hundehalter zurückverlangt werden. Eure Krankenversicherung wird wegen Regressforderungen für die Behandlungskosten ohnehin Geld vom Hundehalter verlangen.
Das reguliert dann alles die Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Schmerzensgeld steht dem Kind ebenfalls zu. Hierfür muss man natürlich nicht gleich Opa verklagen...stellt ihm gegenüber erst mal eine Forderung, die er dann auch wieder an seine Tierhalterhaftpflicht weitergibt und schaut ob die auf die Forderung eingehen oder ein Gegenangebot unterbreiten. Wenn ihr damit zufrieden seid ist doch dann alles in Ordnung.
Wenn der Kinderarzt es empfiehlt einen Psychologen aufzusuchen, sollte das natürlich getan werden. Auch diese Kosten werden vorrangig von eurer Krankenversicherung getragen (falls Privat versichert ist psychologische Behandlung nicht zwingend versichert!) welche sich die Kosten dann auch wieder vom Halter bzw. dessen Haftpflicht zurückholt.
Gegen die eigenen Eltern klagen auf Schmerzensgeld ist blöd. Aber dein Sohn - wie alt ist er denn - sollte vielleicht schon psychologische Hilfe bekommen, das muss ja ein schwerer Schreck für ihn gewesen sein.
Ciao :-)
Das klingt jetzt vllt. gemein, aber deine Etern haben absolut Recht damit, weil du jetzt noch nicht absehen kannst, welche Folgekosten auf dich noch zukommen. Die Krankenverscherung wird sich auch an sie wenden, weil es ein Unfall war und er aus Sicht der Versicherung durch das Einwirken eines anderen entstanden ist.
Du musst wirklich in diesen Fall die Rechte deines Sohnes vertreten und die sind nicht unbedingt das Schmerzensgeld sondern die Kosten für Nachbehandlungen (Schönheitsops, Therapie usw.), das kann noch keiner wirklich abschätzen wie umfangreich das wird.
Die Versicherung zahlt später nichts mehr.
Der einzige Punkt was etwas nachteilig ist, die Staatsanwalt geht von fahrlässige Körperverletzung aus und wird genauer hinsehen. Entweder wird die Sache eingestellt oder ein Ordnungsgeld verhängt. Das solltet ihr auch bedenken. Sprich nochmal mit ihnen und entscheidet dann gemeinsam.
Kompliment an deine Eltern, dass sie das dir vorgeschlagen haben.
LG
erst einmal, die Polizei, da diese gerufen wurde erhebt automatisch Strafanzeige. Da die Angelegenheit an das Ordnungsamt gegeben wurde, werden deine Eltern mit dem Hund einen Wesenstest absolvieren müssen. Das dürfte das kleinste Problem sein. Fakt ist die Sache wird jetzt automatisch strafrechtlich verfolgt. Das mit dem Schmerzensgeld wäre die Sache des Zivilrechts.
Die Krankenkasse wird auf euch zukommen, und den Betrag der Behandlung von der Versicherung des Hundehalters fordern.