Wie hoch darf Sichtschutz vom Nachbarn sein (Land Brandenburg) 2 Fotos)?

So war der Zaun und die Hecke des Nachbarn bis 2014 - (Nachbarschaft, Zaun, Nachbarschaftsrecht) Zaun und Sichtschutz vom Nachbar. Zollstock-180, mein Sohn: 193 cm - (Nachbarschaft, Zaun, Nachbarschaftsrecht)

4 Antworten

Hier kann der Blick ins Nachbarschaftsrecht helfen sowie in die örtliche Bauordnung zu Einfriedungen.

Ich möchte noch einmal an meine obige Frage erinnern, die mir noch nicht hinreichend beantwortet wurde....

Die Antwort von beast kann man ja wohl schlecht als eine rechtsgültige Antwort zählen, denn sonst bräuchte man ja keine entsprechenden Gesetze, die die Grenzbebauung bzw. die Bebauung innerhalb der 3-Meter-Linie regeln, wenn jeder machen dürfte, was er wollte. 

Ich könnte mir vorstellen, dass "Beast" (Nomen est Omen) des öfteren mit ihrem Nachbarn in Clinch gerät, wenn sie selbst nach diverser Devise vorgeht.

Ich brauche dieses Hintergrundwissen auch deshalb, weil genau dieser Nachbar selbst uns gegenüber alles auf die Goldwaage legt, und selbst bei absolut erlaubten, genehmigungsfreien etc. Dingen versucht, uns reinzureden, während wir uns selbst immer ganz zurückhalten, weil wir eben die Einstellung haben, jeder kann ja machen, was er will.

Ich denke es kann nicht schaden, etwas Munition zu haben, sollte er so etwas noch mal mit uns machen.

Danke  Annagela

Findet sich denn niemand, der mir eine fundierte Antwort geben möchte????

Darf ich bitte noch einmal an die Beantwortung dieser Frage erinnern!  Übringens ist das Gelände leicht abschüssig und der Nachbar ist aber waagerecht geblieben. So ist die Stelle af dem Foto noch moderat mit 195 cm. Aber weiter links sind es sogar fast 220cm.

Wir haben den Nachbarn übrigens freundlich darauf hingewiesen, aber er macht nichts.

Kann mir keiner helfen, ich will mich nämlich nicht auf den blauen Dunst mit dem Bauamt in Verbindung setzen, will aber vorher etwas Rechtssicherheit.

Das gleiche Problem habe ich auch. Bei mir ist der Sichtschutz  an manchen stellen sogar 2,50 m  hoch und über eine Länge von 25 m

Einen  Sichtschutz  kann  Dein  Nachbar  so  hoch bauen  wie  der  will. Und  der  muss  Dich  auch  nicht fragen ---  ist  ja  sein  Grundstück....  Wenn  Dir  der  Sichtschutz  nicht  gefällt ,  ist  das  gelinde  gesagt,  Dein  Problem. Davon  mal  ganz  abgesehen:  Du kannst das  ganze  ja  auch  mit  ein Paar  Pflanzen  kaschieren ---  sollte  kein  Problem  sein   oder?