Freibetrag Studentenlohn?

6 Antworten

Steuern fallen bei einem normalen Arbeitsverhältnis ab ca. 1.000 € Einkommen im Monat an.

Wesentlich bedeutender ist der Abzug von Beiträgen zu den gesetzlichen Sozialversicherungen. Bei einem Minijob ( bis 450 €) fällt nur der Differenzbetrag in Höhe von 3,7 % an. Davon kann man sich aber befreien lassen.

Daneben gibt es die Möglichkeit der Beschäftigung als Werkstudent. So eine Beschäftigung ist unabhängig von der Verdiensthöhe beitragsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Lediglich Beiträge zur Rentenversicherung werden erhoben. Voraussetzungen dafür ist allerdings, dass du "ordentlicher Student" bist - das Studium also den Mittelpunkt deines Schaffens bildet. Dies wird allgemeinen angenommen, wenn die wöchentliche Arbeitszeit maximal 20 Stunden beträgt. In den Semesterferien kannst du auch länger arbeiten und behälst den Studentenstatus.

Damit keine Steuern anfallen, sollte monatlich nicht mehr als ca 1.000 € brutto oder 12.000 € brutto im Jahr verdient werden.

Es gibt verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten. Du kannst eine kurzfristige Beschäftigung bis 70 Tage ausüben. Dabei bekämst du die Steuern im nächsten Jahr zurück.

Du kannst aber auch einen pauschalierten Minijob bis 450 € machen . Dabei zahlt der Arbeitgeber die fälligen Abgaben

Die Steuerpflicht setzt erst ein, wenn du mehr als das steuerliche Grundeinkommen verdienst. Das weiß man natürlich vorher nicht. Der AG muss also Lohnsteuern einbehalten

Studenten kennt das Einkommensteuergesetz nicht.

Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit beginnt ab ca. 1.000,- € p.M. (Klasse I) der Lohnsteuerabzug