Hohe Nachzahlung und Vorauszahlung als Kleinunternehmer?
Hallo, wir haben gestern unseren Einkommensteuerbescheid für 2011 erhalten mit Vorauszahlungsbescheid 2013.
Meine Frau ist ganz normal angestellt gewesen und hat 35.947 EUR verdient. Davon hat sie 3048 EUR Lohnsteuer bezahlt.
Ich bin Kleinunternehmer und hatte nur 8,596 EUR. Jetzt wollen sie inkl. Sozi 1500 Nachzahlung und ab Juni vierteljährlich knapp 500 EUR Vorauszahlung!
Kann das wirklich sein, es klingt so verdammt hoch und vorallem wissen wir nicht wie wir das erbringen sollen denn die Situation hat sich seit 2012 sehr verändert.
Meine Frau hat 2012 unseren Sohn Ende März zur Welt gebracht und hat dann nur noch 1200 EUR Elterngeld erhalten. Ich lag etwas über 2011 aber denke nicht viel und dieses Jahr ist meine Frau arbeitslos sieht also auch nicht besser aus..Sie war ja die Hauptverdienerin die ganze Zeit...ich bin seit 2008 selbständig aber hatte nie eine Nachzahlung. In 2010 als wir geheiratet haben hatten wir sogar eine sehr hohe AUSZAHLUNG vom Finanzamt.
Kann das also stimmen, falls ja kann man die Herabsetzung beantragen aufgrund unserer veränderten Situation? Hätte das Finanzamt uns getrennt veranlagen müssen da es für uns günstiger wäre???
Bitte, bitte bringen Sie Licht ins Dunkle
2 Antworten
Kann das also stimmen
Natürlich. Die Nachzahlung resultiert doch aus dem Gewinn deines Gewerbebetriebes, der bisher völlig unversteuert ist. Und 1.500 / 1,055 = 1.421; 1.421 : 8.600 = 16,5 % klingt durchaus plausibel. Die Vorauszahlungen muss das Finanzamt auf der Basis des letzten Einkommensteuerbescheides festsetzen, also wiederum 1.500 : 3 verbliebene Quartale = 500 / Quartal. Über eure aktuelle finanzielle Situation hat es ja überhaupt keine Informationen und hellsehen kann es nicht.
falls ja kann man die Herabsetzung beantragen aufgrund unserer veränderten Situation?
Kann man.
Hätte das Finanzamt uns getrennt veranlagen müssen da es für uns günstiger wäre???
Nur, falls ihr das beantragt hättet. Du schreibst aber nichts davon, dass ihr das beantragt habt. Außerdem dürfte das nach meiner Schätzung deutlich ungünstiger sein; was hast du denn gerechnet, dass du darauf kommst, dass getrennte Veranlagung günstiger wäre? Und falls du schon gerechnet hast und zu diesem Ergebnis kommst - wieso habt ihr die getrennte Veranlagung dann nicht beantragt?
Schau auch mal nach, ob alle Zahlen aus Deiner Steuererklärung richtig wieder im Steuerbescheid auftauchen. Manchmal gibt es beim FA Tippfehler.
Aber ansonsten wirken die Zahlen stimmig.
Jedes Einkommen, was dazu kommt (hier der Gewinn aus dem Gewerbe) wird bei der Steuerprogression ja nicht mit dem durchschnittlichen Steuersatz, sondern mit dem jeweiligen "Grenzsteuersatz" besteuert. Der könnte bei Eurem Einkommen in der Gegend von 30% liegen.