Höhe des Reha-Übergangsgeldes, wenn man vorher Krankengeld bezog?

3 Antworten

Ja, aber unabhängig von der Tatsache ob vor der Reha Krankengeld bezogen wurde, weil Berechnungsgrundlage ja immer das letzte Brutto/Nettoentgelt ist, also 70% beim Krankengeld (Bruttoentgelt) und das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kind 68 % Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 %.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
IchAusBonn 
Fragesteller
 29.08.2018, 10:54

Hallo DogDiego, danke für Deine Rückmeldung. Es wäre schön gewesen wenn es 68 % vom Brutto/Nettoentgelt wäre. Aber es werden

von Deinem letzten Gehalt von 4 Wochen

brutto und netto der Tagessatz berechnet,

davon dann 80 % genommen

und davon der niedrigste Betrage genommen (netto oder brutto)

und ERST DANN werden die 68 % berechnet.

Ja, da beim Krankengeld mehr als 68% gezahlt werden

IchAusBonn 
Fragesteller
 25.08.2018, 07:10

Du bist also der Meinung, dass es korrekt ist, vom reellen Verdienst zuerst 20 % abzuziehen um dann hiervon anschließend 68 % zu ermitteln? Passiert dies eigentlich auch bei Menschen, die Arbeitslosenhilfe beziehen? Welche rechtlichen Grundlagen greifen hier?

Wiesel1978  26.08.2018, 09:16

Arbeitslose Menschen haben meines Wissens andere Geldquellen als die RV, sicher bin ich mir da aber nicht, sorry.
Und ob ich das fair finde steht nicht zur Debatte, so sind nunmal leider die Regeln

IchAusBonn 
Fragesteller
 29.08.2018, 10:48
@Wiesel1978

Danke für Deine Mühen, die Berechnung mit 20 % und anschließend 68 % ist also korrekt. PS: Obs fair ist, hatte ich nicht erfragt. Nochmals danke.

ja, das stimmt so. Aber er zahlt auch nicht die Selbstbeteiligung von 10€ am TAg.

IchAusBonn 
Fragesteller
 29.08.2018, 10:50

Das stimmt. Defacto relativiert sich dies somit.

Heidrun1962a  29.08.2018, 20:42
@IchAusBonn

genau, bei mir war es sogar mehr.