Höhe des Reha-Übergangsgeldes, wenn man vorher Krankengeld bezog?
Ein Freund von uns ist in einem Unternehmen beschäftigt. Durch eine OP ist er nunmehr seit Monaten arbeitsunfähig und erhielt Krankengeld. Nunmehr war er 4 Wochen in Reha und hat für diesen Zeitraum Übergangsgeld erhalten.
Ist die Berechnung des Übergangsgeldes so korrekt? Ist das Vorgehen korrekt so?
1. Ermittlung des reellen täglichen Arbeitsentgeltes
Auf Basis seiner letzten Gehaltsabrechnung wurde das tägliche Arbeitsentgelt, unterschieden nach brutto 83 € und netto 62 € (sind ca-Werte) berechnet.
2. Berechnungsgrundlage-brutto
Von dem brutto-Arbeitsentgelt in Höhe von 83 € wurden für die Berechnungsgrundlage-brutto nur 80 % herangezogen somit nur 67 €.
3. Bestimmung der Berechnungsgrundlage
Die Berechnungsgrundlage-brutto von 67 € wurde mit den netto-Arbeitsentgelt in Höhe von 62 € verglichen. Da die Berechnungsgrundlage-brutto das netto-Arbeitsentgelt übersteigt, wurde als Berechnungsgrundlage das netto-Regelentgelt in Höhe von 62 € als Berechnungsgrundlage genommen.
4. 68 % der Berechnungsgrundlage = Übergangsgeld
68 % von Berechnungsgrundlage in Höhe von 62 € ergibt 42 € Übergangsgeld.
Somit ist das Überbrückungsgeld unseres Freundes 3 € niedriger als das Krankengeld. Kann das so stimmen?
3 Antworten
Ja, aber unabhängig von der Tatsache ob vor der Reha Krankengeld bezogen wurde, weil Berechnungsgrundlage ja immer das letzte Brutto/Nettoentgelt ist, also 70% beim Krankengeld (Bruttoentgelt) und das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kind 68 % Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 %.
Hallo DogDiego, danke für Deine Rückmeldung. Es wäre schön gewesen wenn es 68 % vom Brutto/Nettoentgelt wäre. Aber es werden
von Deinem letzten Gehalt von 4 Wochen
brutto und netto der Tagessatz berechnet,
davon dann 80 % genommen
und davon der niedrigste Betrage genommen (netto oder brutto)
und ERST DANN werden die 68 % berechnet.
Ja, da beim Krankengeld mehr als 68% gezahlt werden
Du bist also der Meinung, dass es korrekt ist, vom reellen Verdienst zuerst 20 % abzuziehen um dann hiervon anschließend 68 % zu ermitteln? Passiert dies eigentlich auch bei Menschen, die Arbeitslosenhilfe beziehen? Welche rechtlichen Grundlagen greifen hier?
Danke für Deine Mühen, die Berechnung mit 20 % und anschließend 68 % ist also korrekt. PS: Obs fair ist, hatte ich nicht erfragt. Nochmals danke.
ja, das stimmt so. Aber er zahlt auch nicht die Selbstbeteiligung von 10€ am TAg.
Das stimmt. Defacto relativiert sich dies somit.
genau, bei mir war es sogar mehr.
Arbeitslose Menschen haben meines Wissens andere Geldquellen als die RV, sicher bin ich mir da aber nicht, sorry.
Und ob ich das fair finde steht nicht zur Debatte, so sind nunmal leider die Regeln