Arbeitslosengeld als Brutto oder Netto ausgezahlt?

7 Antworten

Das ist der Betrag der auch netto ausgezahlt wird. Die SV Beiträge übernimmt das Arbeitsamt und führt die direkt ab

das Arbeitslosengeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem progressionsvorbehalt. Du bist daher verpflichtet für dieses Jahr eine Steuererklärung abzugeben.

Weder noch - Arbeitslosengeld wird nicht versteuert.

Das ist leider so falsch.....Das Arbeitslosengeld I unterliegt dem "Progressionsvorbehalt", das heißt, du bist verpflichtet, für das Bezugsjahr eine Steuererklärung bei deinem zuständigem Finanzamt einzureichen.

Erst das Finanzamt entscheidet danach, ob du Lohnsteuer zahlen must oder nicht.

Wenn da Zahlbetrag steht, dann bekommst du dieses auch ausgezahlt bzw.aufs Konto überwiesen.

Der geringere täglich angegebene Zahlbetrag ist der, den du dann auch Netto aufs Konto bekommst, wenn du also deinen Anspruch für einen vollen Monat ermitteln möchtest, dann musst du diesen Betrag mal 30 Tage pro Monat nehmen, sollte dieser nicht separat im Bewilligungsbescheid angegeben sein.

Da hast Du keine Abzüge mehr.

Der Betrag, den Dein Bescheid Dir nennt, kriegst Du so ausgezahlt.

Das ist die Summe auf dem Konto