Riester - Mindestbeitrag bei Arbeitsentgelt und Krankengeld:

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Das Arbeitsentgelt musst Du natürlich in die Berechnung mit einbeziehen. Aber auch vorsicht: Es gilt das sozialversicherungspflichtige Brutto - nicht das lohnsteuerpflichtige Brutto. Tatsächlich gibt es Lohnarten, die lohnsteuerpflichtig sind, aber nicht sozialversicherungspflichtig - Beispiel: Erholungshilfe (156,00 EURO / Jahr) kann freiwillig vom AG bezahlt werden.

Für das Krankengeld gilt, ebenso wie für alle anderen Lohnersatzleistungen, dass Du das ausgezahlte Krankengeld bei der Berechnung des Mindestbeitrages berücksichtigen musst.

Mehr gibts dazu nicht zu sagen. Thema hatte ich auch schon mal.

Alle Renten- und inzwischen auch Lebensversicherungen sind abzulehnen, da sie den Sparer verarmen und nicht bereichern. Sie entziehen Liquidität IM HEUTE und halten ihre Versprechungen nicht IM MORGEN (soll hier heißen nach Jahrzehnten hoffnungsvollen Ansparens). Der/die Dumme ist in jedem Fall der/die Sparer-in. Denn diese "Spar"-formen haben eine stark reduzierte "Rentabilität der Geldanlage" schon wegen ihrer Kosten, die übrigens auch staatlich geförderte Verträge voll abfassen. Plastisch: Du sparst 100,- EUR, davon landen - nach Abzug aller Kosten im Versicherungshaus - regelmäßig nur etwa 60 Prozent (bei vielen Versicherern sogar noch weniger) im Spartopf. Als: gemerkt >> erstes Manko. Man nennt dies in Fachkreisen: Kosten-Barwert-Quote (also, was bleibt übrig vom ursprpnglichen Beitrag). Dann haben wir da die sorgsamen Fondsmanager (denn Du hast dich doch hoffentlich zu einer fondsgebundenen Rentenversicherung überreden lassen, die so richtig abgeht in ihrer Rendite, oder?) . Die spielen mit deinem Geld am so genannten Finanzmarkt, an dem bekanntermaßen nur noch die Großen und Superreichen gewinnen können, zugunsten der Verluste bei den Kleinsparern nämlich. Denn Geld verschwindet nicht, es wechselt nur seinen Besitzer! Gehst Du irgendwann hin und willst dich beschweren, weil dein Geld weniger statt mehr geworden ist (wegen dieses Wahnsinnsspiels), so wird man dir seitens der (beruhigend klingenden) Aufsichtsbehörden hier wie auch im Ausland antworten: Sie haben sich auf Chance und Risiko eingelassen, so war ihr Deal! Und nun noch die knappe Frage an dich im Hinblick auf die Turbulenzen auf dem hoch-volatilen "Finanzmarkt", mit Währungskrisen und de facto schon Staatsbankrotten in den Hochburgen der modern(d)en Industriestaaten - womit wirst Du wohl eher rechnen dürfen: mit einem MEHR oder mit einem WENIGER oder gar mit einem TOTALVERLUST?! Wendet man sich wirklichen Profis der Materie zu, so tendiert man - unschlagbar begründet - zum Letzteren! (Literatur: "FINANZMAFIA, wie Banker und Banditen unsere Demokratie gefährden" von Dr. Wolfgang Hetzer, WESTEND-Verlag FfM. 2o11) oder auszugsweise die neuen AGB dt. Banken und Sparkassen: "Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung (1) Umfang Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen. Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel, Konnossemente, Lager- und Ladescheine). Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z. B. aus Guthaben). Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelangen."

Was bedeutet dies nun im Klartext: Mit dem Einordnen auf deutsches Recht übernimmt der Staat die Kontrolle über die Banken und deren Einlagen, er kann nun über deren Gelder bestimmen, weil diese sich dem deutschen Recht unterwerfen. Mit dem abstrakten Pfandrecht ohne Zweckbestimmungserklärung werden die Banken wiederum Herr über die Vermögen ihrer Kunden. Der akut von der Pleite bedrohte Staat kann sich nun an dem Bankvermögen der ihm unterworfenen Banken schadlos halten, sprich enteignen. Mit diesen neuen AGB wird das Instrument geschaffen, das den Staat in die Lage versetzt, sich auf legalem Wege am Vermögen seiner Bürger zu bedienen! Spannend dazu vielleicht noch folgende Aussage aus den FAQs der Frankfurter Sparkasse mbH: Frage: „Was passiert, wenn ich die neuen Geschäftsbedingungen nicht akzeptiere?“ Antwort: „Aufgrund der Strukturen des Zahlungsverkehrs sind wir darauf angewiesen, dass wir alle Zahlungen nach einheitlichen Bedingungen abwickeln können. Sollten Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sein, würde dies daher ggf. auch bedeuten, dass wir keine Zahlungsaufträge mehr für Sie abwickeln können und in Folge dessen die Geschäftsverbindung kündigen müssten. Bedenken Sie, dass alle Kreditinstitute die Zahlungsrichtlinien umsetzen müssen.“ In diesem Zusammenhang auch noch ein Hinweis zum Einlagensicherungsfonds: Im "Statut zum Einlagensicherungsfond" vom Juni 2009 heißt es im § 6, Absatz 10: "Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht." Jeder Kommentar erübrigt sich ..." Kein "Riester" ist besser als einer mit Mindestbeitrag 5,-EUR p.M. resp. 60,- EUR p.a., denn Du siehst dies Geld nicht wieder! Es fehlt dir aber vielleicht heute im Portemonnaie. Wenn schon "Riester", dann übrigens nur (so meine Meinung) nur Wohnriestern, weil: hier erlangst Du grundbuchlich besichertes Eigentumsrecht am selbst genutzten Wohnraum, hast später im Altenteil Mietersparnis usw. Aber selbst dies hat seine Tücken....

Überall wo der Staat dir Geld dazu gibt als Privtmann ist ein Haken dran und gerade Riestern ist bewiesenermaßen (jüngst auch veröffentlicht) nicht rentabler als normales Sparen. Zudem du dann flexibler auf die Sitationen die anstehen reagieren kannst.

Sry. ist jetzt keine Antwort auf die Rechenaufgabe, soll aber mal zur grundlegenden ÜBerlegung anregen.

Also erstens halte das "Buch" des Verfassers Gianna6 für Schwachsinn. Ich habe nur den ersten Satz gelesen;)

So nun zur eigentlichen Frage: Für den Eigenbeitrag zählen bei Riester ausschließlich rentenversicherungspflichtige Einnahmen, also sozialversicherungspflichtiges Einkommen, Ersatzeinkommen (Arbeitlosengeld), Kindererziehungszeit (die ersten drei Jahre ab Geburt) etc., aber keine anderen Einnahmen, also auch kein Krankengeld. Für die Berechnung des Beitrags des Jahres 2012 zählen die rentenvesicherungspflichtigen Einnahmen aus 2011, das Krankengeld bleibt dabei außen vor.

Schei..., ich habe mich verhaspelt. Auch Krankengeld ist sozialversicherungspflichtigt und muß natürlich bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden.

Sorry