Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes, wenn man vorher arbeitsunfähig war UND Krankengeld bezogen hat?

1 Antwort

Berechnet wird das Arbeitslosengeld auf der Basis des Erwerbseinkommens vor der Erkrankung - nicht auf der Basis des bezogenen Krankengeldes!

Für die Bemessung wird aus den versicherungspflichtigen Arbeitsentgeltabrechnungszeiträumen, die im letzten Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit liegen (Bemessungsrahmen) und am Tag Ihres Ausscheidens abgerechnet waren, zunächst ein Bemessungszeitraum ermittelt. Umfassen diese

> mindestens 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt, wird aus dem gesamten Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum ein tägliches Durchschnittsentgelt (Bemessungsentgelt) ermittelt.

> nicht mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt, wird der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre verlängert. Können auch in diesem verlängerten Bemessungsrahmen keine 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt festgestellt werden, wird der Berechnung des Arbeitslosengeldes ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Die Höhe des fiktiven Arbeitsentgelt ist in vier Qualifikationsstufen gestaffelt und von der Beschäftigung abhängig ist, auf die sich die Vermittlungsbemühung der Agentur für Arbeit für Sie erstrecken.

Haben Sie eine „kurze“ Anwartschaftszeit erfüllt, treten an die Stelle der in den vorigen Absätzen genannten 150 Tage 90 Tage.

(Quelle: https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld/HoehedesAnspruchs/Bemessungsentgeltzeitraum/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485829 )

Vielen herzlichen Dank für die Antwort! 

Können Sie mir auch sagen, wie es sich verhält, wenn in den letzten 12 Monaten (!davor Erwerbslosigkeit aufgrund allein erziehend mit Zwillingen etc.!) nur 6 Monate einer Arbeit nachgegangen wurde und eben ab dem 7ten Monat bis Vertragsende und darüber hinaus (12Monatsarbeitsvertrag, davon aber 6 erkrankt) ÜBERHAUPT Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht? 

Danke! 

@Nalila79

Dann gelten die Informationen zu den kürzeren Berechnung Zeiträumen.

Für den den Anspruch auf Arbeitslosengeld ist nicht die tatsächliche Ausübung einer Tätigkeit wesentlich, sondern die Tatsache des Bezugs von sozialversicherungspflichtigen "Bezügen" - sei es nun Arbeitsentgelt oder Krankengeld.

Auf den Seiten der Arbeitsagentur gibt es dazu allgemein viele Informationen, die ich hier nicht weiter ausführen kann.

Und in Deinem speziellen Fall solltest Du aber ohnehin einen Beratungstermin bei der Arbeitsagentur vereinbaren, da Dir nur dort die für Dich wichtigen spezifischen Informationen gegeben werden können (Terminabsprache unter Tel: 0800 4 5555 00 - gebührenfrei; die Anschrift und die Öffnungszeiten der für Dich zuständigen Dienststelle kannst Du über die Seite der Arbeitsagentur recherchieren).

@Familiengerd

Hatte ich neulich schon mal angerufen. Allerdings wurde ich da zwar sehr freundlich, aber wirklich wenig hilfreich beraten, den die Dame am anderen Ende des Telefons sagte, dass das Krankengeld mit als Berechnungsgrundlage für mein Einkommen der letzten 12 Monate genommen werden würde. Hm... 

Termin wollte ich aber sowieso ausmachen! 

Ich danke dir für deine Mühe und die ausführlichen Antworten! 

@Nalila79

Die Auskunft ist selbstverständlich völliger Unsinn!

Eine "Beratung" und sichere Auskünfte wirst Du über diese Nummer niemals erhalten - da arbeiten auch nur ungenügend "geschulte" Callcenter-Agents! 😠😡

Du musst dort schon einen Termin für eine persönliche Beratung "vor Ort" vereinbaren.

@Familiengerd

DAS habe ich gemerkt :) 

Ging damals auch erst mal um die Meldung drei Monate vor Beendigung meines Arbeitsverhältnisses. Dieses kann man ja, wenn mein ein Konto bei der Agentur für Arbeit hat, mittlerweile online machen und dann einen persönlichen Termin zu einem späteren Zeitpunkt vereinbaren. Die Gute kam damit nur leider nicht wirklich zurecht. 

Termin machen hatte ich aber sowieso vor. In einem persönlichen Gespräch lässt es sich doch besser klären, was individuell zu beachten ist und und und ... 

@Nalila79

Viel Glück🍀!!

@Familiengerd

Merci beaucoup. Es ist alles schon geklärt :)