H&M Inkasso

6 Antworten

Wenn du gezahlt hast, mach dir keine Sorgen. Auch wenn noch ein Brief von einem Inkassobüro kommen würde, dann würde H&M denen Bescheid geben, dass sich die Übergabe an das Inkassobüro und die Zahlung überschnitten haben und du bist aus dem Schneider.

Du hast gezahlt, dir kann nix mehr passieren :)

Wenn du überwiesen hast, sollte alles erledigt sein. Sollte sich ein Inkassounternehmen melden, einfach die Forderung insgesamt ablehnen, mit der Begründung dass der geschuldete Betrag zwischenzeitlich überwiesen wurde.

Rendezvous6  25.01.2011, 07:45

falls das Inkassoschreiben kommt, haben die das Recht die Gebühren des Inkasso zu verlangen, da er ja seit geraumer Zeit den Betrag schuldet. Sonst würden die ja nícht mit Inkasso drohen. Die Hauptforderung ist zwar damit beglichen, die Gebühren des Inkasso bleiben bestehen.

Borkenschwein  25.01.2011, 07:48
@Rendezvous6

Sehr guter Einwand, wusste ich nicht. Aber Inkassogebühren müssen ja auch nicht immer gezahlt werden, ich weiß nur nicht wann das der Fall ist. Du vielleicht?

rainerendres  25.01.2011, 16:07
@Borkenschwein

Kein besonders guter Einwand

Verlangen darf man in der freien Marktwirtschaft viel - ob durchsetzungsfähig steht auf einem anderen Blatt

Mir ist keine einzige Klage expl (!) wg Inkassogebühren eines externen Inkassobüros bekannt.Viele Gerichte streichen die Gebühren des externen Inkasso Dienstleisters im gegensatz zu Anwaltsgebühren sogar komplett

wenn du bezahlt hast ist alles wieder gut

Zunächst gilt hier der § 280, 281, 286 BGB. Demnach befindet sich der Schuldner im Verzug wenn die Forderung nach erfolgloser Fristsetzung und oder Mahnung nicht bezahlt wurde. Weiters kann der Verzug auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sein. Jetzt kommt es tatsächlich darauf an ab wann Sie in Verzug gesetzt wurden bzw. durch die AGBs waren. Wenn Verzug vorliegt so sind die Kosten (der so genannte Verzugsschaden) vom Schuldner zu begleichen. Dies trifft auch dann zu wenn die Forderung durch Zahlung kurz vor Vergabe an einen Rechtsdienstleister erfolgt ist. Ist der Beitreibungsauftrag erst einmal vergeben so sind die dadurch entstandenen Kosten vom Schuldner zu tragen. Nun muss jedoch der Schuldner nicht uferlos Gebühren oder sonstige nicht nachvollziehbaren Kosten tragen, jedoch mindestens eine 1,2 bis 1,5 Gebühr zuzüglich Auslagenpauschale nach dem RVG (Rechtsanwaltvergütungsgesetz). Mehrwertsteuer darf nicht anfallen da H&M Vorsteuer abzugsberechtigt ist. D. h. bei einer Forderungssumme bis € 300,00 Gebühren von min. € 36,00 bis max. € 45,00. Bei einer Forderungssumme bis € 600,00, min. 64,80 max. € 81,00. Kontoführungsgebühren sowie eine Einigungsgebühr entsteht nur wenn Ratenzahlung vereinbart wurde. Ansonsten steht hier noch informatives über den Schuldnerverzug: http://www.agens-wfi-inkasso.de/schuldnerverzug.html

rainerendres  25.01.2011, 16:03

AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 Geschäftsnr. 8 C 118/09) “Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat, kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen…. Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten, die denen des Gläubigers überlegen wären.

Wenn der Zahlungseingang bemerkt wird, verschwindet auch der Vermerk "Bald Inkasso". Wenn es unglücklich läuft, überschneiden sich die Vorgänge und das Inkassounternehmen wird beauftragt, bevor der Zahlungseingang verbucht ist. Aber das macht nichts, weil die Forderung ja dann gegenstandslos ist.