Gehört die Aussen-Fensterbank zur wohnung oder zum haus?

4 Antworten

Warum fragst Du? Instandhaltung 100pro Sache des Vermieters. Die Nutzung durch den Mieter kann er einschränken (z, B. Aufstellen von Blumenkästen). in der Regel erfolgt das über die Hausordnung.

Hallo, Ich würde gerne aus rechtlicher sicht wissen, ob die fensterbank, die von aussen am fenster liegt, zur Mietwohnung oder zum Haus gehört.

Fensterbank gehört zum Haus, bzw. zum Vermieter, falls es Eigentumswohnungen sind.

Zur Mietsache (Wohnung) gehört sie nicht.

Die Fensterbank gehört zum Haus. Ob Du die aber mitgemietet hast kann sich nur aus dem Mietvertrag ergeben

Ob Du die aber mitgemietet hast kann sich nur aus dem Mietvertrag ergeben

Da muss ich mir echt das Lachen verkneifen.

Und die Dachrinne und das Dach kann dann man auch eben zur Mietsache werden?

Nein, Fensterbank ist Sache des Vermieters.

@johnnymcmuff

Natürlich gehört sie dem Vermieter, genau so wie die Wohnung. Ob der Mieter aber die Fensterbank "nutzen" darf ist Sache des Mietvertrages; selbstverständlich kann der Vermieter im Mietvertrag regeln, was auf der Fensterbank alles angebracht, abgestellt, gestrichen, verändert, geschrieben oder sonst was werden darf oder nicht.

Und wenn das nicht im Vertrag geregelt ist kann der Mieter Blumenkästen etc. auf die Fensterbank stellen soviel er will.