Muss ich in einer Mietwohnung die Fenster versichern?

12 Antworten

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Ist Sache des Vermieters. Eine Privathaftpflichtvers ist zu Empfehlen wenn es sich beim Glasbruch um die direkte Einwirkung eines Familienmitglieds handelt. (Kein Vorsatz)

anitari  23.10.2009, 20:14

DH ... Und um himmels willen keine sog. Glasbruchversicherung abschließen!!! Völliger Quatsch.

Baron82  30.03.2015, 15:53

Die Antwort ist falsch. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt in der Regel keinen Glasbruch in der Mietwohnung, da man sich hiergegen besonders versichern kann. Kann man in den Musterbedingungen des GDV nachlesen.

Ich habe jetzt oft gelesen, ist Sache des Vermieters. Das stimmt nur zum Teil. Es gilt das Verursacherprinzip. In den meisten Fällen, auch wenn keine zusätzliche Glasbruchversicherung abgeschlossen wurde übernimmt die Haftpflicht diesen Schaden. Es ist nur dann Vermietersache, wenn die Versicherung in der Gebäudeversicherung enthalten ist (wird dann eh über die NK abgerechnet) oder der Verursacher nicht ermittelt werden kann (z.B. Einflüsse von Aussen). Sturm ist immer ein Streitthema, der Mieter sagt er kann nichts dafür, der Vermieter sagt, Sie hätten die Fenster schließen müssen...usw. Urteile gibt es wie Sand am Meer, es kommt auf den Einzelfall an. Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich. MfG

"Sind die Fensterscheiben in der Gebäudeversicherung des Vermieters mitversichert? Und wenn nicht und eine Scheibe geht bei einem Sturm kaputt, muss das dann der Vermieter oder der Mieter bezahlen?" Grundsätzlich JA. Als Mieter muß man keine Fenster zusätlich/extra versichern. Wird übrigens gern von unseriösen Versicherungen gern "aufgeschwatzt". Eine normale Haftpflichversicherung reicht aus.

Baron82  30.03.2015, 16:02

Natürlich muss man sich als Mieter nicht gegen Glasbruch versichern. Wer allerdings von einer Glasversicherung abrät, sollte wissen, dass die Privathaftpflichtversicherung in aller Regel nicht dafür aufkommt. Daher lieber einen seriösen Berater fragen, anstatt sich auf unseriöse Kommentare zu verlassen!

Das ist Sache des Vermieters. Geht eine Scheibe zu Bruch, muß der Vermieter auf seine Kosten eine neue einsetzen lassen.

Schau in deinem Mietvertrag ob du eine Gebäudeversicherung hast.

anitari  23.10.2009, 20:04

Ein Mieter hat keine Gebäuderversicherung.