Hintertürchen bei Wohngeldrückzahlung?

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Die Wohngeldbehörde darf tatsächlich in voller Höhe aufrechnen und das hat immer Vorrang vor einer Ratenzahlung. Wenn du allerdings durch die vollständige Aufrechnung hilfebedürftig nach SGB II werden würdest,  kannst du dies vorbringen und musst es beweisen. In diesem Fall wird dann nur so viel aufgerechnet, wie möglich ist ohne dass du hilfebedürftig würdest. 

Du hast nun einmal gegen die Mitteilungspflicht verstoßen und das erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Wenn du falsch geparkt hast oder zu schnell gefahren bist, kommst du mit einer Entschuldigung auch nicht aus der Nummer raus. Warum sollte dies bei einer unberechtigten Inanspruchnahme von Steuergelder anders sein? Da allerdings die Höhe des Verwarn- oder Bußgelder an der Dauer des Verstoßes und der Höhe des Schadens gemessen wird, kann es durchaus sein, dass du bei dem von dir geschilderten Sachverhalt noch billig von ab kommst.

1. im Stück musst du sowieso nichts zurückzahlen. Biete kleine Raten an unter Hinweis auf deine Situation (v.a alleinerziehend), ca 20 oder 30 €,  die sind froh, wenn sie überhaupt was sehn.

2. Sollten sie, was aber im Ermessen liegt und unwahrscheinlich klingt, nen Bußgeldbescheid schicken, dann widersprichst du dem, unter Hinweis, dass du von dir aus die Meldeversäumnis mitgeteilt hast, und dass ein Bussgeld dich "unverhältnismässig" treffen würde (Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht gewahrt)

TreudoofeTomate  29.04.2016, 15:46

Zu 1.: Und genau deshalb wird aufgerechnet. Dann sind sie nämlich nicht der Willkür der Schuldnerin ausgesetzt.