Bußgeld und anzeige wg. Wohngeld

3 Antworten

Da fehlt mir etwas die Verhältnismäßigkeit. Wieso zeigen sie sie an, wenn sie das zurückgezahlt hat?

Ein guter Anwalt kann sicher nicht schaden.

Weil die Rückzahlung keine Strafe wegen des Betruges ist. Es ist doch nur die logische Konsequenz, wenn jemand sich rechtswidrig bedient, dass er es wieder zurück gibt. Stell dir vor jemand überfällt dich und klaut dir dein Fahrrad, so dass du vielleicht sogar einen körperlichen Schaden davon trägst. Wäre die Sache für dich mit des Rückgabe des Rades erledigt?

Nein nein, wer betrügt hat eine Strafe verdient.

Naja, wenn sie das Geld schon zurück gezahlt hat, dann wird das Ganze wohl nicht so schlimm werden. Ein Anwalt könnte versuchen, dass das Verfahren eingestellt wird, weil sie noch keine Vorstrafen hat, das Geld schon zurück gezahlt hat, das Ganze aus Unerfahrenheit geschehen ist (allerdings; Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) und das sie sowas "ganz bestimmt NIE WIEDER" macht. Also ich glaube mit einem Anwalt habt ihr bessere Chancen. Meine Meinung. Viel Glück

Von Unwissenheit kann hier keine Rede sein. Im Wohngeldantrag wird die Angabe aller Einkommen gefordert. Und sie/ er hat unterschrieben, dass alle Angaben vollständig und richtig sind. Es liegt also Vorsatz vor.

Sollte die Staatsanwaltschaft es nicht verfolgen, gibt es ein Bußgeld. Sie hat sich zu Lasten der Allgemeinheit Leistungen erschlichen, auf die sie keinen Anspruch hatte. Strafe muss sein. Vielleicht lernt sie ja daraus.