Warum muss ich das Wohngeld zurückzahlen?

3 Antworten

Richtig, du musst das zu Unrecht erhaltene Wohngeld zurückzahlen.

Die Wohngeldbehörde arbeitet nicht nach dem Zuflussprinzip. Einkommen wird dem Zeitraum zugerechnet, für den es bestimmt ist. Wenn du also am 01.04. anfängst zu arbeiten, aber erst am 15.05. dein erstes Gehalt bekommst, ist es dennoch dein Aprilgehalt und diesem Monat zuzurechnen. Analog verhält es sich auch am Ende eines Arbeitsverhältnisses, wirst du am 30.09. wieder arbeitslos, rechnet dir die Wohngeldbehörde das Septembergehalt, welches du am 15.10. überwiesen bekommst, für den Monat Oktober nicht mehr als Einkommen an, wohl aber das Arbeitslosengeld.

Was du hinter "Wie jetzt?" schreibst, ist richtig. Aber nicht Problem der Wohngeldbehörde. Um bei dem angenommenen 01.04. als Arbeitsbeginn zu bleiben, ja das ALG endet am 31.03. und ob du ab 01.04. Wohngeld erhältst hängt davon ab, ob das Einkommen gering genug ist, um überhaupt noch leistungsberechtigt zu sein. Bist du das nicht, fällt der Anspruch natürlich weg. Aber das sollte aufgrund der Höhe deines Einkommens ja kein Problem sein.

ich habe bisher nur gehört, dass an in einem Monat abgezogen wird, also am Anfang oder am Ende. So macht es ja auch Sinn. Ich bin aber kein Fachmann und habe keine persönlich Erfahrung damit.

Hast du der Frau höflich erklärt, dass es dir schon im ersten Monat nicht gezahlt wurde?

Wenn sie das sagt, ja.