RENTENVORSCHUSS

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Sprichst du vom Sterbevierteljahr? Bei Witwenrente?das wird mit der laufenden Rentenzahlung dann verrechnet. mfg

Wenn Du rechtzeitig den Antrag auf Vorschusszahlung beim RentenService beantragt hast wird dieser in einer Summe angewiesen.

Solltest Du dies nicht oder verspätet getan haben, wir das mit dem Datum des Rentenbescheids angewiesen, es sei denn Du beziehst derzeit Krankengeld/Arbeitslosengeld o.ä. dann wird die Zahlung vorläufig einbehalten und mit dem anderen Leistungsträger verrechnet. Was übrig bleibt und die laufende Zahlung bekommst Du.