Hey Community Darf die schule das Wiederholen einer klasse verbieten?

5 Antworten

Dann hast du das sicher nicht gefunden???

In Deutschland spricht man von der sogenannten Vollzeitschulpflicht. Diese wird in einigen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Gleich ist in allen Bundesländern, dass man mindestens neun und höchstens zehn Jahre zur Schule gehen muss. Zehn Jahre gelten in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Dabei muss man allerdings noch unterscheiden, wenn ein Schüler z. B. zwei mal sitzen geblieben ist und deshalb eine Klasse wiederholen muss, seine Schulpflicht je nach Bundesland bereits nach dem Ende der 7. bzw. 8. Klasse endet. Die Schulpflicht bezieht sich nämlich nicht auf die Klassenstufe sondern nur auf die reine Zeit in Jahren, die ein Schüler eine Schule besucht hat.

Quelle: http://www.werfragt.de/frage/2014

Drache95 
Fragesteller
 18.01.2013, 18:40

Sie ist 15 und wohnt in Rheinland-Pfalz und hat noch nicht wiederholt und sie will unbedingt in die Oberstufe.

amdros  18.01.2013, 18:48
@Drache95

Dann wäre es wohl angebracht..daß ihre Eltern sich mit der Schule/Schulleitung auseinandersetzen sollten. Sie hat lt. Bundesland ja das Recht bzw. die Pflicht 10 Jahre die Schulbank zu drücken!!

Wenn sie nicht gravierend gegen die Schulordnung verstoßen hat und es sich nicht um eine Privatschule mit besonderen Regeln handelt, dürfte es ziemliche schwierig werden, das Wiederholen zu verbieten.

Es sei denn, die Konferenz hat beschlossen, deine Freundin trotzdem vorrücken zu lassen, was grundsätzlich in ihrer Befugnis liegt.

bekommt sie die 5en auf dem halbjahres zeugnis? wenn ja dann sollte sie sich einfach im nächsten halbjahr bessern da man ein halbjahr soweit ich weiss nict wiederholen kann

bei 2 5en auf dem zeugnis welches man im sommer bekommt ist es noch möglich wärend der sommerferien einen test in beiden fächern zu belegen. sollte man diesen test bestehen kann man in der gewohnten klasse bleiben :)

Drache95 
Fragesteller
 18.01.2013, 18:42

sie muss sich aber mit diesem zeugnis bewerben ... und die schule verbietet es ihr an derschule zu wiederholen

JA klar das wiederholen ist ja eine zweite chance und wenn all die Lehrer der Meinung sie könnte ide Klasse schaffen kann sie es wiederholen.Hm... eig. mit 2 5ern ist das eig. nicht verboten! wende dich ans Ministerium (viel aufwant aber meistens solltest du das recht bekommen!!!

Drache95 
Fragesteller
 18.01.2013, 18:43

Bist du dir da sicher weil es geht um ihre zukunft und sie will unbedingt in die Oberstufe ...

kommt drauf an. Ist sie in der Probezeit?

Drache95 
Fragesteller
 18.01.2013, 18:41

Nein :/