Heruntergekommenes Grab pflegen, rechtlich erlaubt?

Bin mir nicht sicher 50%
Nicht erlaubt 25%
Ist erlaubt 25%
Weiß es nicht 0%

8 Stimmen

8 Antworten

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Nicht erlaubt

https://www.iww.de/ee/archiv/der-praktische-fall-streitigkeiten-um-die-grabpflege-f9220

außer Du wärst zur Totenfürsorge berufen:

1. Vorrang haben die ausdrücklichen Anordnungen des Verstorbenen.

2. Hat der Verstorbene keine Anordnungen getroffen, ist dessen mutmaßlicher Wille zu erforschen, wer die Totenfürsorge wahrnehmen soll.

3. Ist auch kein mutmaßlicher Wille zu ermitteln, obliegt den Angehörigen des Verstorbenen die Totenfürsorge in folgender Reihenfolge, unabhängig davon, ob sie Erben geworden sind oder nicht: Ehegatte, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister, Enkelkinder.

Nicht erlaubt

Erlaubt ist es nicht, aber ich würde bei der Friedhofsverwaltung nachfragen.

Es könnte sein, dass die Nutzungsberechtigten zu alt sind und wenn du bei ihnen nachfragst, sie dir fankbar wären, wenn du dich kümmerst.

Bin mir nicht sicher

Das Beste ist, wenn du mal bei der Friedhofsverwaltung nachfragst.

Setze dich mit den Hinterbliebenen auseinander, ob sie es wollen.

Ist erlaubt

Man darf sich auch um fremde Gräber kümmern, solange man sie nicht verunstaltet oder etwas macht, was dem Eigentümer nicht gefallen könnte