Heruntergekommenes Grab pflegen, rechtlich erlaubt?

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

Bin mir nicht sicher 50%
Nicht erlaubt 25%
Ist erlaubt 25%
Weiß es nicht 0%

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nicht erlaubt

https://www.iww.de/ee/archiv/der-praktische-fall-streitigkeiten-um-die-grabpflege-f9220

außer Du wärst zur Totenfürsorge berufen:

1. Vorrang haben die ausdrücklichen Anordnungen des Verstorbenen.

2. Hat der Verstorbene keine Anordnungen getroffen, ist dessen mutmaßlicher Wille zu erforschen, wer die Totenfürsorge wahrnehmen soll.

3. Ist auch kein mutmaßlicher Wille zu ermitteln, obliegt den Angehörigen des Verstorbenen die Totenfürsorge in folgender Reihenfolge, unabhängig davon, ob sie Erben geworden sind oder nicht: Ehegatte, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister, Enkelkinder.

Dankeschön

Nicht erlaubt

Erlaubt ist es nicht, aber ich würde bei der Friedhofsverwaltung nachfragen.

Es könnte sein, dass die Nutzungsberechtigten zu alt sind und wenn du bei ihnen nachfragst, sie dir fankbar wären, wenn du dich kümmerst.

Bin mir nicht sicher

Das Beste ist, wenn du mal bei der Friedhofsverwaltung nachfragst.

Vielen Dank

Setze dich mit den Hinterbliebenen auseinander, ob sie es wollen.

Okay Dankeschön

Ist erlaubt

Man darf sich auch um fremde Gräber kümmern, solange man sie nicht verunstaltet oder etwas macht, was dem Eigentümer nicht gefallen könnte

Vielen vielen Dank

@Idris164

nunja - genau das ist nicht erlaubt - die Angehörigen haben das Recht über die Gestaltung des Grabs zu bestimmen, wollen sie es nicht pflegen, ist das auch eine Entscheidung, die sie treffen dürfen - auch wenn es anderen möglicherweise nicht gefällt