Auskunftspflicht Partnerin / Unterhaltsvorschusskasse?
Angaben zur Partnerin Pflicht ( nicht Verheiratet) Hallo, ich habe 1Tochter 11J die bei Ihrer Mutter lebt, ich selbst Wohne mit meiner neuen Partnerin ( keine Ehe ) und einem gemeinsamen 1Jährigem Sohn zusammen, ich habe heute Post vom JA erhalten das ich meine Einkünfte offen legen soll zur Unterhaltsberechnung / Unterhaltsvorschusskasse u.a. wird dort auch gefragt welche Personen im Haushalt leben und was meine Partnerin verdient? Muss ich diese Angaben machen? Es geht doch um meine Wirtschaftlichen Verhältnisse.. nicht um die meiner Partnerin die ja auch nichts mit dem Unterhalt meiner Tochter zu tun hat. ich konnte bisher keinen Mindestunterhalt an meine Tochter zahlen ( zw. Mangelfall ) Dazu bin ich auch noch in einer Privatinsolvenz seid 2014
Ich bin Angestellt in Vollzeit Verdienst ca.1100,-€
4 Antworten
Ja, musst Du.
Ggf. fällt da eine Haushaltsersparnis an und der Selbstbehalt wird gesenkt.
Unterhalt geht vor Insolvenz.
Bei Deinem Gehalt - auf keinen Fall einen Titel unterschreiben. Du verdienst nicht genug, um Unterhalt zu zahlen.
Wenn ihr in einer ehelichen Gemeinschaft lebt, ist deine Partnerin für dich mit verantwortlich und das Einkommen auf dich mit angerechnet, du hast dann weniger selbstbehalt.
Ab 1.7. Gibt's mehr Unterhaltsvorschuss für die Kinder und bis zum 18. Lebensjahr. Sei dir bewusst, dass das dem Kind zusteht und deine Schulden sich dem Staat gegenüber anhäufen.
Da du mit der neuen Partnerin ein gemeinsames Kind hast, bildet ihr auf jeden Fall als eine Bedarfs- und Einstandsgemeinschaft.
Um deine Leistungsfähigkeit zu prüfen, muss dann natürlich euer gemeinsames Einkommen deklariert werden.
Ja natürlich musst du die Angaben machen. sonst wird geschätzt und der Unterhalt festgelegt.