Auskunftspflicht Partnerin / Unterhaltsvorschusskasse?

4 Antworten

Ja, musst Du.

Ggf. fällt da eine Haushaltsersparnis an und der Selbstbehalt wird gesenkt.

Unterhalt geht vor Insolvenz.

Bei Deinem Gehalt - auf keinen Fall einen Titel unterschreiben. Du verdienst nicht genug, um Unterhalt zu zahlen.

Wenn ihr in einer ehelichen Gemeinschaft lebt,  ist deine Partnerin für dich mit verantwortlich und das Einkommen auf dich mit angerechnet,  du hast dann weniger selbstbehalt.

Ab 1.7. Gibt's mehr Unterhaltsvorschuss für die Kinder und bis zum 18. Lebensjahr. Sei dir bewusst,  dass das dem Kind zusteht und deine Schulden sich dem Staat gegenüber anhäufen.

Da du mit der neuen Partnerin ein gemeinsames Kind hast, bildet ihr auf jeden Fall als eine Bedarfs- und Einstandsgemeinschaft.

Um deine Leistungsfähigkeit zu prüfen, muss dann natürlich euer gemeinsames Einkommen deklariert werden.

Ja natürlich musst du die Angaben machen. sonst wird geschätzt und der Unterhalt festgelegt.