Heizungsrohre beschädigt durch Laminatverleger

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Hallo,

liest sich so, dass der Fall "klar auf der Hand liegt". Nach 1 1/2 Jahren ist die Gewährleistungszeit noch nicht beendet, egal ob Du einen Handwerkervertrag nach VOB oder BGB abgeschlossen hast.

Deine weitere Vorgehensweise (wie Du schon an der telefonischen Auskunft erfahren hast) sollte rechtssicher sein. Falls Du hierin nicht geschult bist, ist eine anwaltliche Unterstützung mehr als ratsam, denn je nach dem kannst Du durch unbedachte Aussagen Deine Rechtsposition verschlechtern oder sogar verlieren.

Die Aussage des Laminatverlegers "das die Heizungsrohre seinerzeit recht stramm hinter der Wand..." ist ja schon ´mal eine Erkenntnis (fernmündlich aber nichts wert). Jedenfalls hätte er in dieser Erkenntnis (bei der Ausführung seiner Leistung) bei Dir als Auftraggeber ganz klar seine "Bedenken" anmelden, bzw. die Ausführungsart mit einer "Nagelpistole" verzichten müssen. Möglicherweise wäre z.B. Verkleben eine bessere Variante gewesen. "Seinerzeit recht stramm" heißt doch: Er hat das Risiko erkannt (er wusste also von den Rohren) und ist dieses Risiko bei der Wahl der Fußleistenbefestigung eingegangen. Vielleicht hat er aber deshalb bewusst kürzere Nägel verwendet und die Beschädigung ist tatsächlich nicht von ihm verursacht worden.

Der der Verweis auf den Vorbesitzer deutet darauf hin, dass die (versteckten) Beschädigungen schon vorhanden waren. Das lässt sich aber anhand der von ihm geschossenen Nägel wahrscheinlich zweifelsfrei nachweisen.

Wenn es mit dem Vorbesitzer so wäre, dann ist es für Dich erst einmal "dumm gelaufen". Gegen den Vorbesitzer wirst Du kaum Ansprüche geltend machen können, denn es greift "gekauft wie gesehen". Es sei denn, Du könntest dem Vorbesitzer nachweisen, das er die Beschädigung(en) kannte und er Dir auf Deine Frage "Sind die Heizungsrohre hinter der Fußleiste beschädigt?" die bewusste Antwort gab: "Nein". Das wäre eine arglistige Täuschung. In der Regel ist das aber blanke Theorie. Frag den Anwalt.

Gruß Dietmar

Hartmaen 
Fragesteller
 01.10.2013, 10:34

Hallo Dietmar,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Es ist bewiesen, dass die Rohre durch den Laminatverleger beschädigt wurden. Ihm musste klar sein, dass die Rohre hinter der Rigipswand verlaufen sind, an denen er die Rohre angebracht hatte. Er ist der Meinung, dass er nicht haftbar gemacht werden kann, weil die Rohre eben direkt hinter der Rigipswand verlaufen sind. Ich werde in jedem Falle einen Anwalt aufsuchen und im Erstgespräch hoffentlich klären können, ob eine wie vom Verleger argumentierte "unsachgemäße" Verlegung der Heizungsrohre vorliegt. Meines Erachtens klärt sich aus ausschließlich dieser Antwort die Frage, ob ich selbst oder der Laminatverleger die Kosten tragen muss.

DietmarBakel  01.10.2013, 12:16
@Hartmaen

Gut - aber so ganz hast Du mich nicht verstanden, oder ich mich schlecht ausgedrückt.

Es ist egal ob die Leitungen "unsachgemäß" verlegt sind - wenn er wusste das die Leitungen "erinnerlich stramm verlegt waren". Er hatte also Kenntnis davon, wie sonst kommt er zu der Aussage. Jetzt schreibst Du allerdings "Ihm musste klar sein, dass..." Irdenwie passt das nicht. "Musste es ihm klar sein" oder "war es ihm klar". Da liegen Welten dazwischen. War es offensichtlich oder konnte man es (mit ein wenig nachdenken) vermuten?

Der Heizungsinstallateur wäre nach seiner Logik der "Verbrecher". Ist er aber nicht, denn da gibt es keine Abstandsvorschrift - also auch kein Verstoß dagegen. Das "Unfachmännische" nach meiner Logik ist (beispielhafte Fußleiste 15mm), warum einen 45 mm Nagel in eine 12,5 mm starke Rigipswand schießen? Die restlichen 17,5 mm können doch nur Schaden anrichten, aber nicht den Halt der Fußleiste verbessern - oder?

Gruß

DietmarBakel  02.10.2013, 17:07
@Hartmaen

Danke für den *.

Hartmaen 
Fragesteller
 03.10.2013, 12:01
@DietmarBakel

Hallo Dietmar,

um es noch etwas genauer zu erklären:

Ihm hätte klar sein müssen, dass dort Rohre verlaufen, da die Zulaufrohre unmittelbar dahin verschwinden, wo er die Leisten angebracht hat.

Als ich ihm von dem Schaden berichtete sagte er "dann müssen die Rohre wohl sehr stramm hinter der Rigipsplatte gelegen haben".

Die Rigipsplatte ist 10mm stark, die Fußbodenleiste ist ca. 16-18mm. Da die Nägel keinen Kopf haben verschwinden sie ca. 1-2mm in der Fußbodenleiste, durchdringen die Rigipsplatte. Sie stehen also maximal 3mm über und das war ausreichend um das Rohr zu verletzen.

DietmarBakel  08.10.2013, 22:20
@Hartmaen

Gerade erst gelesen, dass Du noch etwas eingestellt hast. Alles ziemlich haarig. Da würde ich erst einmal mit einem Fachanwalt Kontakt aufnehmen. Vor allem, mit ihm eine Risikoabwägung treffen:

A) Welchen Schaden hab´ich (Kosten der Überprüfung und Instandsetzung)?

B) Was kostet mich ein Rechtsstreit über 2 Instanzen? Wie von mir behauptet, scheint ein Streit mit dem Vorbesitzer so gut wie aussichtslos. Bleibt nur der Laminatverleger.

C) Wie hoch ist die Erfolgsaussicht? Das ist die spannendste Frage und bei der ist man plötzlich ziemlich allein. Anwälte klagen gerne.

Gruß

so was sollte man nie mündlich reklamieren, immer schriftlich. In wieweit der Handwerker für schlechte Arbeit haften muss geht aus dem BGB hervor.