Wie rechne ich den Einbau von Wärmezähler für die Heizung ab?

2 Antworten

Messgeräte werden üblicher Weise vermietet. Es kann ja sein, dass derzeitige Bewohner umziehen.

In den Mietkosten sind meist sowohl Installation als auch Material und Abrechnungsleistung enthalten.

Jetzt kommt es darauf an, was in der Satzung der Eigentümergemeinschaft steht.

Herbe522 
Fragesteller
 09.04.2021, 07:30

Das hilft mir leider nicht weiter. Unsere Wärmemengenzähler (geeicht) sind gekauft.

Und wenn in der Gemeinschaftsordnung was über Messgeräte stehen würde, hätte ich auch kein Problem.

Mein Gefühl sagt, sie sind Gemeinschaftseigentum, weil sie ja für die korrekte Abrechnung der Heizkosten (zentrale Heizungstherme) notwendig sind, egal wie viele Heizkreise die jeweilige Wohnung hat (ob mit oder ohne Fußbodenheizung). Und somit müssten die Kosten gleichmäßig über die Wohnungen geteilt werden.

Wie wird das denn bei Mietwohnungen abgerechnet? Zahlt jeder Mieter einen Betrag x für jedes Messgerät in seiner Wohnung?

GuenterLeipzig  09.04.2021, 12:00
@Herbe522

Bei Mietwohnungen gibt es eine Position Gerätemiete, die sich der Anzahl und Art der Messgeräte ermittelt.

Ich weiß jetzt nicht, ob die Eigentümergemeinschaft alles selbst am und im Haus macht oder daz eine Hausverwaltung beauftragt.

Vielleicht könnte die Hausbverwaltung als Käufer der Messgeräte auftreten und diese an die Eigentümer weitervermieten.

Zahlen die Wohnungsbesitzer Betriebskosten, so würde ich das aus den Rücklagen bezahlen, das gibt den wenigsten Ärger.

Werden keine Betriebskosten gezahlt, dann zahlt jeder die für seine Wohnung erforderlichen Zähler, was sicher Ärger gibt, wenn es nicht vorher gemeinsam beschlossen wurde.

Herbe522 
Fragesteller
 09.04.2021, 07:32

Hilft mir leider nicht weiter. Bezahlen aus der Rücklage verschiebt das Problem nur, da auch über die Rücklage abgerechnet werden muss. Und bezahlt sind sie auch schon. Jetzt muss nur in der Jahresabrechnung abgerechnet werden.

Mein Gefühl sagt, sie sind Gemeinschaftseigentum, weil sie ja für die korrekte Abrechnung der Heizkosten (zentrale Heizungstherme) notwendig sind, egal wie viele Heizkreise die jeweilige Wohnung hat (ob mit oder ohne Fußbodenheizung). Und somit müssten die Kosten gleichmäßig über die Wohnungen geteilt werden.