Laminat durch Katzenurin aufgequollen

5 Antworten

Mit 14 Jahren hat der Laminat seine besten Tage wohl schon gesehen und sollte sowieso erneuert werden. Laminat ist kein Parkett und nicht wirklich hochwertig.. Es kommt sicherlich auf den allgemein Zustand des Laminats an.

Laut Mietrecht wird ein Laminat wie ein Teppichboden verhandelt. Der Ersatz von verschlissenen Teppichböden gehört grundsätzlich nicht zu den Schönheitsreparaturen, deren Erledigung dem Mieter im Mietvertrag durch eine entsprechende Klausel aufgegeben werden kann.

Rotweinflecken oder ähnliches, Hundeurinflecken, Brandlöcher durch Zigaretten oder heruntergefallene Bügeleisen usw. sind keine normale vertragsgemäße Abnutzung mehr, sondern Beschädigungen des Teppichbodens. So auch, wenn der Hund Löcher in den Teppich gerissen hat, oder die Katze Fäden herausgezogen hat. In diesen Fällen ist der Mieter schadensersatzpflichtig. Je nach Ausmaß und Schwere der Beschädigungen und dem Alter des Teppichbodens muss der Mieter aber nicht sämtliche Kosten für die Neuverlegung tragen. Unter dem Gesichtspunkt "alt für neu" muss sich der Vermieter einen Teil anrechnen lassen. Bei der Berechnung des Schadensersatz kommt es auf das Alter des Teppichbodens an. Nach einer bisher von keinem anderen Gericht in Frage gestelltem Urteil des LG Dortmund, Urteil vom 3. September 1996 , Az: 21 S 110/96 ( Quelle: NJWE-MietR 1997, 100-101 ) ist von einer zehnjährigen Lebensdauer eines Teppichboden auszugehen, das gilt für alle durchschnittlichen Qualitäten und nach Ansicht dieses Gerichtes insbesondere dann, wenn in einer vermieteten Wohnung Hundehaltung erlaubt ist. Ein Teppichboden von höchster Qualität hingegen sei nach 15 Jahren verbraucht. AG Wennigsen, Urteil vom 13. November 1986, Az: 9 C 394/86 Quelle: WuM 1987, 258-259. Im Extremfall, d.h. wenn der Teppich ohnehin schon infolge normaler Abnutzung "verschlissen" und über 10 bzw. 15 Jahre alt ist, muss der Mieter keinen Schadensersatz mehr leisten, denn eine bereits wertlose Sache kann eben nicht mehr weiter an Wert verlieren. Zur Schadensberechnung siehe unten stehendes Beispiel.

Kleinere Schäden, z.B. Verfärbungen (Sonneneinstrahlung), Abdrücke von Möbeln oder "Laufstraßen", sind als normale Abnutzung einzustufen, denn ohne das Aufstellen von Möbeln kann man nicht "wohnen".

Sehr schöne und detaillierte Antwort!

quelle?

@Watschenapfel

Genau so sehe ich das auch Watschenapfel. Die Sache wird ja gemietet und man zahlt dafür die Miete für die Wohnung. Wohnung bedeutet wohnen und wohnen bedeutet Abnutzung, sofern sie im normalen Rahmen liegt. Man kann nicht eine Wohnung vermieten und damit rechnen, dass sie nach Jahren noch unbewohnt aussieht.

Hallo Watschenapfel, danke für Deine ausführliche Antwort. Ich denke es kommt bei der Bewertung, ob das Laminat verbraucht ist, auch auf den Allgemeinzustand an und nicht nur auf die Liegedauer. Die Wohnung stand zwischendurch insgesamt etwa 2 Jahre leer. Das Laminat ist bis auf die aufgequollenen Stellen noch in einem guten bis sehr guten Zustand. Auch wenn Laminat nicht mit Parkett gleichgesetzt werden kann, gibt es dennoch Qualitätsunterschiede und mein Laminat war seinerzeit ein Spitzenprodukt. Ohne die aufgequollenen Stellen durch den Katzenurin wäre eine Erneuerung derzeit auch nicht nötig gewesen. Ich sträube mich noch, ein gutes Laminat zu entsorgen und keine Entschädigung zu erhalten. Dabei will ich doch nicht den Neupreis sondern nur einen angemessenen Zeitwert. Kennst Du Tabellen oder Urteile dazu? Würde mich über eine Antwort freuen.

Ein Sachverständiger könnte den Zeitwert genau ermitteln. Mein Schätzung ist ein Wert, der zwischen 15 und 20 % des Neuwertes liegt, je nachdem, wie sehr das Laminat sonst schon abgewohnt ist und Kratzer, Dellen oder Absplitterungen hat. Nach 14 Jahren kann ein abgewohntes Laminat auch schon mal gänzlich ohne Wert sein und ersetzt werden müssen. Wenn es sonst eine gute Mieterin war, würde ich mit ihr verhandeln über so 350-500 Euro. Wenn sie nichts geben will, werdet ihr euch darüber streiten müssen und ein Sachverständiger wird sich das ansehen müssen, wobei die Kosten für den auch noch anfallen. Ob es das wert ist?

Ich bin jetzt zwar kein Fachmann in Sachen Mietrecht, aber soweit ich weiß hat der Mieter das Recht alle 8 Jahre auf nen neuen Bodenbelag, weil er nach ca. 8 Jahren abgewirtschaftet ist. D.h. sie haben keinen Anspruch auf eine Schadensvergütung.

Bsp.: Wäre die Mieterin nach nur 5 Jahren ausgezogen dann hätten sie das Recht, 5/8 des Bodenbelagpreises bzw. Reperaturkosten/Neuverlegung einzufordern.

Würde das aber ggf nochmal mit einem Mietrechtler abklären.

Grüße...

Bei wirklich hochwertigen Böden sieht das schon etwas anders aus. Da sind die Zeiträume von der tatsächlichen Abnutzung abhängig.

Schätzungsweise mit 0,00€. Nach 14 Jahren sollte auch ein Laminatboden abgeschrieben sein (macht 205,00DM = 104,81€ pro Jahr, bzw. 17,08DM = 8,73€ pro Monat). Lasse die Mietrein den Schaden bei der Versicherung melden, aber erwarte nicht zu viel.

wieso kann man das laminat nicht ersetzen?

Zum einen wurde damals wahrscheinlich der Laminat noch verklebt. Das war noch vor dem Klicklaminat. Zum anderen wird sich der Boden in den letzten 14 Jahren so stark verfärbt haben, dass sich ein ersetzen der betroffenen Stellen nicht lohnt.

@Watschenapfel

was hier zählt, sind fakten, nicht spekulationen, watschenapfel

@Premiumana

Das Laminat ist verklebt und auch bei Klick-Laminat ist die Erneuerung von Teilen in der Mitte der Fläche nicht unproblematisch (so Aussage eines Fachmannes).

@mubeha

auf was und ob du überhaupt einen anspruch hast, das wird, wenns hart auf hart kommt, eh ein sachverständiger entscheiden.........