Raumtemperatur in Eigentumswohnung

4 Antworten

Die Temperaturen sind absolut ok. Hier wird Anlehung an das Mietrecht zugrunde gelegt. Hier mal ein Auszug:

Raumtemperatur in Wohnungen

Der Vermieter muss während der Heizperiode dafür sorgen, dass in den vermieteten Räumen eine bestimmte Raumtemperatur erreicht wird. Die Heizperiode erstreckt sich meistens von Mitte September bis Mitte Mai. Die Heizperiode wird dadurch festgelegt, dass zu heizen ist, wenn 3 Tage lang um 21:00 Uhr die Außentemperatur nicht 12°C erreicht.

Es gibt kein Gesetz, dass bestimmte Raumtemperaturen vorschreibt. Auf Grund Verschiedener Urteile kann man jedoch bei Beheizung folgende Raumtemperaturen zwischen 6:00 und 24:00 Uhr erwarten:

20°C in Wohnräumen und Küche

22°C in Bädern

18°C in Schlafzimmern und Fluren

zu den übrigen Zeiten überall mindestens 18°C

Werden diese Raumtemperaturen nicht erreicht, steht Ihnen Mietminderung zu. Bei einem Totalausfall der Heizung werden von den Gerichten bis zu 75% Mietminderung zugestanden. Kontrollmessungen müssen in der Mitte des Raumes 1,5 Meter über dem Boden vorgenommen werden.

Über die Höhe der Temperaturen kann in der versammlung beschlossen werden, wenn diese von den oben genannten abweichen sollen. Ob allerdings eine Mehrheit zustande kommt wage ich zu bezweifeln. Die meisten Menschen sind darauf aus Kosten zu sparen und in dem Fall würden die anderen ja mitzahlen, denn es erhöht sich der gesamte Energieverbrauch.

Der Tippp mit Pullover und Eletroheizung ist da der geeignete Weg.

Ich nehme an, dass du in einem oberen Geschoss wohnst.

Wenn das der Fall ist, muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Da die Heizung im Keller steht, wird das erhizte Heizungswasser nach oben gepumpt. Das funktioniert in der Regel so, dass das erhizte Heizungswasser zunächst in die Erdgeschosswohnungen, dann in die Wohnungen im ersten Obergeschoss, dann in die Wohnungen im zweiten Obergeschoss usw. fließt. Auf diesem Weg kühlt sich das Wasser ab, so dass in den oberen Geschossen das ursprünglich heiße Heizungswasser nurmehr lauwarm ist. Durch einen hydraulischen Abgleich kann man diesen Effekt verhindern (technische Details, spare ich mal jetzt aus).

Eine weitere Möglichkeit wäre, die Heiztemperatur des Kessels nach oben zu fahren, was natürlich erhöhte Heizkosten zu Folge hat. Eine letzte Möglichkeit besteht schließlich noch darin, die Pumpe zu überprüfen.

Die Hausverwaltung muss hier aber tätig werden. Wird sie das wie hier nicht, handelt es sich um ein Pflichtversäumnis, mit allen daraus resultierenden Konsequenzen, die hier aufzuführen, den Rahmen sprengt. Du kannst ja mal folgendes machen. Du gehst in den Heizungskeller und siehst nach, wie hoch die Temperatur des Heizungswassers (Vorlauf und Rücklauf) ist, bzw. auf wieviel Grad diese eingestellt ist. Falls du selbst nicht in der Lage bist dies durchzuführen, kannst du auch die Verwaltung um entsprechende Auskunft bitten, bzw. selbst mit einem Installateur nachsehen.

Letzteres wäre insofern sinnvoll, weil dabei auch die Pumpengröße mit abgeklärt werden kann. Weiter kann man im Moment keinen sinnvollen Ratschlag geben, weil zu viele Dinge noch ungeklärt sind. Daher solltest du dich einfach nochmal melden, wenn du die fehlenden Infos hast.

"Die Heizung ist entlüftet und die Thermostate stehen auf 4". Vielleicht lassen sich die Thermostate ja noch weiter aufdrehen? Maßgebend für Beanstandungen ist die Raumtemperatur die sich bei voll geöffneten Ventilen einstellt.

hallo bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung kannst Du doch größere Heizkörper einbauen