Heizkörper in eigener Wohnung ausbauen verboten...

6 Antworten

..."ich kann doch in meiner wohnung machen was ich will.. eigentlich.. oder?...

Nö...Du hast lediglich ein Nutzungsrecht an Deiner Wohnung, alles andere gehört allen Eigentümern gemeinsam gemäß den Vorgaben der Teilungserklärung. Geige hat das alles völlig korrekt und ausführlich beantwortet. Dem ist sachlich nichts zuzufügen!

kostik 
Fragesteller
 04.04.2012, 17:48

..komisch aber wenn die rechnung für reparatur kommt oder tapetenwechsel, will keiner von gemeinsamen eigentum was hören.. die muss ich selber bezahlen, oder estrichreparatur.. oder rolledenkastendämmung.. ich habe nicht die luft gekauft.. wenn ich in meiner wohnung eine wand weg haben will, die nicht tragend ist.. dann ist die weg.. und alle heizungen und sonstiges was darauf hängt ist auch weg..

Vorab sei einmal unterstellt, die Heizkörper befinden sich lt. Eurer TE im Sondereigentum.

Aus der Zugehörigkeit der Heizkörper zum Sondereigentum folgt aber nicht, daß die WEer uneingeschränkt mit diesem Eigentum nach § 13 Abs. 1 WEG verfahren, sie also auch entfernen könnten.

Hierbei ist vielmehr zu berücksichtigen, daß Heizkörper zugleich Bestandteil der Zentralheizungsanlage sind, die als solche Gemeinschaftseigentum ist und deren Funktionsfähigkeit durch Eingriffe in die einzelnen Heizkörper nicht beeinträchtigt werden darf.

Eigentümer treffen hier insoweit auch Verpflichtungen nach § 14 Nr. 1 WEG und § 15 Abs. 1 WEG.

Nun wird nicht gleich die Demontage eines Heizkörpers zu einer Störung der Gesamtanlage führen, was aber, wenn andere WEer ebenfalls demontieren wollen?

Wem wird dann die Demontage gestattet und wem nicht?

Eine ungleiche Behandlung der WEer in derselben Angelegenheit kann nicht hingenommen werden. Aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander ergibt sich die Notwendigkeit der Gleichbehandlung in Bezug auf die Frage, was der einzelne Wohnungseigentümer darf und was er nicht darf.

Also: Finger weg vom Heizkörper.

Das kommt auf die Teilungserklärung an, ob es hierzu eine Regelung für die Zentralheizung gibt. Normalerweise sind die Heizkörper Deine Sache. Also lies doch mal bitte in der Teilungserklärung und den Nachträgen nach. Eine Hausverwaltung vertut sich bei so etwas nur selten, aber es kommt auch mal vor, die interessantesten Dinge stehen in der Teilungserklärung.

Also wie gesagt normalerweise könnten Dir die anderen Eigentümer deswegen keine Vorschriften machen.

Du musst unterscheiden zwischen Zentraler Heizungsanlage und Gasetagenheizung.

Wenn du eine Gasetagenheizung in der Wohnung hast, ist die gesamte Heizanlage inklusive Heizkörper und Ventil dein Sondereigentum. Da kannst du machen was du willst.

Handelt es sich hingegen um eine Zentrale Heizungsanlage, gehört dir zwar bestenfalls der sondereigentumsfähige Heizkörper, aber schon das Ventil an diesem Heizkörper ist gemeinschaftliches Eigentum. Denn wenn du einen Eingriff in die gemeinsame Heizungsanlage, z. B. durch Abbau eines Heizkörpers, vornimmst, dann musst du natürlich vorher alle, denen die Heizungsanlage gehört, auch fragen, ob du das darfst. Daher ist es zwar nicht verboten, aber du benötigst wie gesagt die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer.

Ist der Hezkörper im weg??Du kannst ihn ohne weiteres ausbauen oder versetzen und da du die Wohnung ja gekauft hast kann dir das normalerweise keiner verbieten,nur bedenke im kalten Badezimmer baden und duschen da läuft dir das Wasser die Wände runter und irgendwann hast du dann den Schimmel in den ecken sitzen,das wird auch die Verwaltung befürchten und erlaubt es deshalb nicht denn Gebäudeschäden werden ja auf alle Eigentümer übertragen und du hättest ja auch keine lußt selbstverschuldete zustände von anderen Eigentümern mit zu bezahlen aber das umsetzen kann dir keiner verbieten odder du hast eine ander Heizung zum beispiel Infrarot oder Wärmewällen usw.