Wie endet ein Selbständiges Beweisverfahren?

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Erstmal sorry für die bisherigen unzureichenden Antworten, ich helf dir nun weiter.

Mängel in Objekten gibt es eigentlich fast immer. Das liegt daran, dass Menschen beteiligt sind. Die Mängel werden auch nicht vom Bauträger verursacht, sondern von den von ihm beauftragten Handwerksfirmen. Da eine bloße Behauptung über einen Mangel (das kommt oft vor) keine Rechtskraft hat, muss ein Mangel in der Regel von einem vom Gericht beauftragten Gutachter festgestellt werden. Bei Ihnen ist also eine Klage bereits erfolgt! Eine "privates" nur von der WEG beauftragtes Gutachten ist nichtig. Das selbst. BV ist nicht notwendig, wenn der Bauträger einen Mangel völlig anerkennt. Er muss die Mängel aber dann auch in angemessener Zeit beseitigen, sonst sind die Geschädigten doch wieder genötigt das selbst. BV durch das Gericht anordnen zu lassen. Das Verfahren ist auch rechtlich notwendig, um eine drohende Verjährung zu vermeiden, die Verjährungsfrist wird dadurch unterbrochen. Der Bauträger selbst, hat natürlich widerum das Recht auf Ansprüche gegenüber den Mängeln versursachenden Handwerkern. Auch dazu wird ein selbst. BV benötigt, um evtl. Bürgschaften, Versicherungen der Handwerker in Regress zu nehmen. Ein Bauträger sitzt nicht selbst mit Hammer und Schaufel auf der Baustelle.

Ist das selbst. BV abgeschlossen, sind die Mängel von einem Gutachter dokumentiert und die Schadenshöhe bekannt. Darüber kann man sich aber immer noch streiten. Nehmen wir aber mal an, dass alles akzeptiert und anerkannt wird, geht es an die Verhandlung. Dem Richter ist eine gütliche Einigung am Liebsten da es am wenigsten Papierkram und Zeit kostet. Daher fordert er bei einem nachfolgenden Gerichtstermin, bei dem das Gutachten erläutert wird, auf, sich auf eine Summe zu einigen um der WEG die Möglichkeit zu geben die Mängelbeseitigung selbst durchzuführen, oder aber der Bauträger akzeptiert und stimmt der Beseitigung zu. Geschieht das bis zu einem festgelegten Termin nicht, gibt es den nächsten Termin. Eine WEG ist natürlich daran interessiert, immer so viel zu bekommen, dass die Mängel fachgerecht dauerhaft beseitigt werden können. Oftmals beseitigt der Bauträger während des Rechtsstreites noch Mängel und daraus ergibt sich immer wieder eine neue Position mit geänderten Verhandlungspunkten. Dadurch haben z.B. Bauträger auch die "Möglichkeit" den Rechtsstreit in die Länge zu ziehen, jahrelang. Haben die einzelnen Handwerker keine Bürgschaft mehr und/oder der Bauträger ginge Pleite, bleibt man auf dem Schaden sitzen. Ein Bauträger möchte natürlich auch nicht noch für die Mängelbeseitigung drauflegen. Daher spricht er sich oft noch mit den Handwerksfirmen und etwaigen involvierten Versicherungen zur zu annehmbaren Schadenshöhe ab, auch das führt dazu, dass es sich ziehen kann. Mit schnellem Geld ist bei ihrem Fall daher eher nicht zu rechnen.

Ich könnte noch Seiten dazu schreiben, hoffe aber die Frage einigermaßen beantwortet zu haben. Bei Nachfragen bitte melden.

Erstmal sorry für die bisherigen unzureichenden Antworten, ich helf dir nun weiter.

Eigentlich nicht meine Art, aber bei so einer herablassenden Arroganz, kann ich einfach nicht widerstehen:


Eine "privates" nur von der WEG beauftragtes Gutachten ist nichtig.

Ein privates Gutachten ist kein Beweis, aber ein qualifizierter Sachvortrag (Indiz). Da es nicht zur Abstimmung steht oder eine vertragliche Regelung ist, kann es auch nicht nichtig sein.


Ist das selbst. BV abgeschlossen, sind die Mängel von einem Gutachter dokumentiert und die Schadenshöhe bekannt. Darüber kann man sich aber immer noch streiten. Nehmen wir aber mal an, dass alles akzeptiert und anerkannt wird, geht es an die Verhandlung.
Dem Richter ist eine gütliche Einigung am Liebsten da es am wenigsten Papierkram und Zeit kostet. Daher fordert er bei einem nachfolgenden Gerichtstermin,

Wenn das selbständige Beweisverfahren abgeschlossen ist, gibt es anschließend kein Gerichtsverfahren, denn die Beweise sind ja dann bereits gesichert. Was die WEG mit diesem Beweis dann anfängt, ist ja die eigentliche Frage des Users.

Dem Richter ist eine gütliche Einigung am Liebsten da es am wenigsten Papierkram und Zeit kostet.

Der Richter ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Spiel. Das wäre er nur dann, wenn das Selbständige Beweisverfahren mit einer Leistungsklage, einem Schadenersatz oder aber mit einer Stufenklage gekoppelt ist (letzteres wäre am Sinnvollsten). Diesen elementaren Punkt überspringst du aber in deinem Vortrag.

Ist nur das selbständige Beweisverfahren eingeleitet worden (darum heißt es ja selbständig), werden zwischen den Parteien Verhandlungen über die Nachbesserung oder einen Schadenersatz geführt. Nur wenn bei diesen Verhandlungen keine Einigkeit erzielt werden kann, kommt der weitere Gerichtsweg in Frage.

Daher fordert er bei einem nachfolgenden Gerichtstermin, bei dem das Gutachten erläutert wird, auf, sich auf eine Summe zu einigen um der WEG die Möglichkeit zu geben die Mängelbeseitigung selbst durchzuführen, oder aber der Bauträger akzeptiert und stimmt der Beseitigung zu.

Auch hier übersiehst du, dass der Bauträger zunächst einmal das Recht hat, den Mangel selbst zu beseitigen. Nur wenn er dies ablehnt, oder eine angemessen gesetzte Frist versäumt, kann die WEG ihn in Verzug setzen und eine Ersatzvornahme mit vorheriger Leistungsklage (damit die WEG dies nicht vorfinanzieren muss) ankündigen und bei Fristversäumnis auch umsetzen.

Oftmals beseitigt der Bauträger während des Rechtsstreites noch Mängel und daraus ergibt sich immer wieder eine neue Position mit geänderten Verhandlungspunkten. Dadurch haben z.B. Bauträger auch die "Möglichkeit" den Rechtsstreit in die Länge zu ziehen, jahrelang.

Diese Art der Beweisvereitelung verzögert einen Prozess in keiner Weise. Schlimmstenfalls führt er zur freien Beweiswürdigung durch das Gericht (§ 286 ZPO) bis hin zur Beweislastumkehr. Da wäre der Bauträger schlecht beraten, wenn er das riskierte. Für die klagende WEG ist dies unschädlich.

Ich könnte noch Seiten dazu schreiben, hoffe aber die Frage einigermaßen beantwortet zu haben.

Naja, wenigstens räumst du zum Schluss noch Schwächen deines Vortrags ein. Ja, du hast Ahnung von der Materie, aber dies ist kein Grund andere so pauschal abzuqualifizieren. Wie unangenehm dies ist, hast du ja gerade selbst erfahren. ;-)

@Immofachwirt

Sie sind ein Beispiel für Theoretiker der über vieles (gelerntes) sprechen kann, aber selbst (noch) keine praktische und damit reelle Erfahrung gesammelt hat. Hier ist aber die Realität von Nöten und ich habe ja schon ein paar solcher selbständigern Beweisverfahren mitgemacht und kenne daher den realen Ablauf. Wir sind wirklich schon tlw. etliche Jahre mit Prozessen beschäftigt, ob gewollt oder auch nicht. Ich kann ihnen ausdrücklich garantieren, dass der grobe Ablauf so ist wie ich ihn beschrieben habe, denn meist geht es wirklich hin und her. Den "perfekten" und kurzfristigen Ablauf wie sie ihn beschreiben gibt es nicht, höchstens in der Schulaufgabe. Sie haben tlw. noch ergänzende Angaben gemacht, aber noch ein paar Seiten (wie sie erkannt haben) wollte ich nun wirklich nicht mehr schreiben und sie haben mich, auch wenn sie es meinen, in keinem Satz widerlegt.

Zur Arroganz. Es ist so, hier haben Personen teils "wichtige" Fragen und hoffen auf "echte" Hilfe und richtige Antworten, also keine ungefähren Annahmen oder Mutmaßungen. Das ist auch das Motto dieser Seite. Daher finde ich es unmöglich, wenn sich Laien dann hier äussern, die vom Bauen etc. absolut keinerlei Ahnung haben und deren Beiträge dann völlig sinnlos sind und dem Fragesteller garnicht helfen. Das "schlimme" daran, diesen Personen ist das auch bewusst, schreiben aber trotzdem und das regt mich auf und lässt meine Schreibweise auch mal arrogant beginnen. Ich bin privat aber recht verträglich.

Es ist Zweck und Ziel des Beweisverfahrens, dass man sich anschließend gütlich einigen kann ohne einen Gerichtsprozess. Hört Euch an, was Euch vorgeschlagen wird. Vielleicht ist es ja in Ordnung. Den Kompromiss müsst Ihr nicht annehmen, wenn Ihr Euch im Nachteil seht. Dann kann immer noch durch ein Gericht entschieden werden.
 Es ist doch schon mal positiv, dass man sprechen will. Wahrscheinlich hat die Gegenseite nun eingesehen, dass sie es verpfuscht hat.

Es gibt doch eine GV der Eigentümer. Dort wird das Vorgehen besprochen und die Verwaltung beauftragt, die Sache i.O. zu bringen. Falls diese versagt, kann eine andere Verwaltung gewählt werden.
Ist alles demokratisch zu regeln an den Generalversammlungen (auch aussergewöhnlichen) der Eigentümer. Schon klar, da wird mehr gestritten als bschlossen aber dennoch halt der so ziemlich einzige Weg.

Die Interessen (hier der vermutlich 18 Leute/Eigentümer) sind doch auch SEHR unterschiedlich und müssen 'irgendwie' gebündelt werden mit Mehrheitsbeschluss.

Oh, ein Kenner?

Was bitte sind den GV und außergewöhnliche und eine Verwaltung? Diese Begriffe kenne ich hier in Deutschland gar nicht, finde sie auch nicht in dem WEG.

 

@schleudermaxe

Bei uns sind die Eigentümer so organisiert, dass sie eine Hausverwaltung gewählt haben und diese auch für alle Belange, die ausserhalb der eigenen 4 Wände sind, verantwortlich machen: Für Wartung und Heizung des ganzen Blocks, Reinigung und Pflege der Umgebung, Renovationen etc etc. Treppenhaussanierung, Reparaturen am Dach und was eben alles so anfällt.

Die GV macht Vorschläge und beschliesst mit Mehrheitsentscheid, was zu tun ist. Dazu zahlt jeder Eigentümer in den Erneuerungsfond, der dann verwendet wird um z. B. neue Liftanlagen zu machen, Dachsanierung durchzuführen, halt eben für die grössere Kosten.

Verkauft jemand seinen Wohnanteil, geht der 'angesparte' Anteil am Erneuerungsfond auf den neuen Eigentümer über. Zur Zeit aktuell sind die Wasserleitungen. Es wurde auf Anregung der GV der Auftrag an die Verwaltung gemacht, diese überprüfen zu lassen.

Wir sind so organisiert, dass jede Wohnung eine Stimme hat, unabhängig von der Grösse der Wohnung. Der Anteil an den Gesamtkosten wird jedoch nach Kubikmeter und Lage berechnet.

Der gesamte Vertrag wurde nach dem Erstellen des Wohnblockes gemacht und jeder Eigentümer ist dem unterworfen, kann aber selbstverständlich jederzeit Änderungen vorschlagen und wenn diese eine Mehrheit finden, werden sie aufgenommen und sind dann gültig. Demokratisch halt. Dazu die Generalversammlung jeden Jahres auch zur Prüfung der Rechnungen, die von Ausschüssen (ehrenamtlich) vorgenommen werden.

Wir sind somit ein Kleinststaat und die Meinungen sind sehr unterschiedlich, was die GVen jeweilen bald Filmreif machen. Drama, Komödie oder Lustspiel, halt wie die Stimmung eben ist.

Unterhaltsam alleweil!

@Wischkraft1

Anwalt? Gericht? Prozess?

Das kostet doch nur unnötig. Lieber sich selber zusammenraufen und sich irgendwie einigen, einen Konsens finden.

... aber der Vorgang liegt doch hoffentlich beim Gericht, wie sonst soll es auch so ein BV geben?

Warte dies Verfahren einfach ab, vielleicht ist ja beim Träger noch etwas zu holen, bevor er seine Firma schließt.