Ist der Einbau einer getrennten Heizung in der Wohnung möglich?

5 Antworten

Du wirst weiterhin an den der Gemeinschaft entstehenden Kosten beteiligt - eine eigene Heizungsanlage wird Dir nichts nutzen.

Ein Kollege hatte mal einen Kunden/WEer, der hat seine Wohnungseingangstür zugemauert, weil er sich nicht mehr an den Treppenhausreinigungskosten beteiligen wollte und stieg in seine Wohnung nur noch über den Balkon ein.

Spar doch besser das Geld für ein freistehendes Eigenheim.

Aber wenn ich der Heizungsfirma kündige und mich sozusagen selbsständig durch meine eigene Heizungsanlage mache, müsste ich doch nicht mehr die Kosten anderer zahlen, oder?

Da in meinem Fall die Grundkosten zu hoch sind, wären diese nun abgeschafft und ich müsste nur noch meinen eigenen Verbrauch zahlen. Oder mein Gedanke falsch?

@ThuyHuan

Ja, so geht das im Wohnungseigentumsrecht nicht. Auch wenn Du Dir eine eigene Heizung legst, Du bleibst Miteigentümer an der Zentralanlage und hast Dich auch an deren Kosten zu beteiligen.

Gleiches gilt z.B. auch für Kabelanschlußkosten, die Du ebenfalls tragen müßtest, selbst wenn Du Dir eine Schüssel aufstellst.

@geige

Kündigen kannst Du der Heizungsfirma auch nicht, das kann nur der teilrechtsfähige Verband der Wohnungseigentümer

@geige

Mhmm, ok wenn das so ist. Danke für eure Hilfe.

das geht nicht. Dann lieber Wohnung verkaufen und Häuschen kaufen. Oder den Verteilerschlüssel ändern. auf 30/70 mehr geht nicht.

Es ist auch einfach unsozial die Wärme, die von den Nachbarwohnungen durch die Wände kommt, kostenlos zu nutzen.

Wenn man in so etwas wohnt, muss man auch an allen Dingen sich beteiligen. Irgendwie nutzt man es ja.

An was für eine Heizung hast du denn gedacht? Eine eigene Gas- oder Ölpipeline?

Du kannst noch nicht mal mit Kohleöfen heizen weil du für jeden Ofen in jedem Zimmer einen separaten Schornstein brauchst.

Alberne Idee.

Für deise Maßnahme brauchen Sie auch einen Beschluss der ETG. Kann mir nicht vorstellen das diese zustimmt.