Heizkostenrückerstattung , wie und wann?

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Du meinst sicher die Betriebskostenabrechnung. Wenn vertraglich vereinbart ist das Du monatliche Vorauszahlungen für Betriebskosten zahlst, muß der Vermieter diese unaufgefordert 1 x jährlich abrechnen.

Wann genau das in Deinem Haus ist kann Dir nur Dein Vermieter oder die Nachbarn sagen.

Denn es kommt auf den Abrechnungszeitraum an. Dieser muß zwar 12 Monate umfassen aber nicht Zwingend das Kalenderjahr. Und nach Ende des Abrechnungszeitraumes hat der Vermieter bis 12 Monate Zeit um die Abrechnung zu erstellen und dem Mieter zu zuschicken.

Beispiel:

Abrechnungszeitraum 01.01.2011 - 31.12.2011, dann muß dem Mieter die Abrechnung spätestens am 31.12.2012 zugegangen bzw. hat der Vermieter bis dahin Zeit sie zu erstellen und dem Mieter zu zuschicken.

Allerdings sind Betriebskosten nicht nur Heizkosten, sondern auch, wenn vereinbart, z. B. Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Müll, Versicherungen usw. usw.

Und i. d. R. werden Heizkosten nicht 100%ig nach Verbrauch abgerechnet, zu 30 oder 50 nach Wohnfläche.

Also sei Dir mal nicht so Sicher das Du eine Rückerstattung bekommst. Entscheidend sind auch Deine monatlichen Vorauszahlung. Sind die evtl. zu niedrig angesetzt mußt Du mit Sicherheit nachzahlen.

Der Vermieter muss jedes Jahr unaufgefordert eine Abrechnung vornehmen und Dir zukommen lassen. Wenn dabei herauskommt, dass Deine Vorauszahlung höher war als der tatsächliche Verbrauch, muss er Dir das Geld zurückerstatten. Ansonsten musst Du auch nachzahlen, wenn Du mehr verbraucht haben solltest oder die Preise gestiegen sind.

geh schon mal von keiner Erstattung aus....schließlich gibt es auch noch andere Kosten als nur Heizung.

Kommt darauf an was dein Vermieter für einen Abrechnungszeitraum hat. Wenn dies der 1.1.-31.12.eines Jahres ist hat er Zeit bis 31.12.12 dir die Abrechnung zu überreichen. Du musst dich also schon noch ein bisschen gedulden....

Wenn du dann immer noch keine hast, frag ihn mal.

Panasonic030. Umbedingt den Mietvertrag gründlich durchlesen. Es dürfte kaum eine Rolle spielen, ob Du persönlich viel oder wenig geheizt hast. In der Regel werden Heizkosten nach anderen Kriterien abgerechnet. Bei Unklarheit beim Mieterverband erkundigen.

Die Fristen kann man googeln.

Zwar ist der Vermieter verpflichtet. Aber als Mensch hat er ein Recht auf Vergessen. Gegebenenfalls musst du ihn nachweislich erinnert haben.