Ärger mit den Vermietern wegen Kosten durch kaputte Heizung?

7 Antworten

Den Strom für den Radiator musst du selber bezahlen. Es war ja deine eigene Entscheidung, diesen zu benutzen.

Aber denke jetzt nicht, dass du dadurch benachteiligt bist. Denn das Gesetz sieht etwas anderes vor. Und zwar hat man das Recht, bei einem Mangel an der Wohnung die Miete zu mindern. Und wenn es objektiv zu kalt ist, dann befindet sich die Wohnung nicht in einem vertragsgemäßen Zustand. Und diesen geminderten Betrag hast du dann zur Verfügung, um andere Maßnahmen zu bezahlen.

Diese Mietminderung kann man auch rückwirkend geltend machen, denn laut Gesetz hat man ohne Wenn und Aber das Recht dazu ab dem Zeitpunkt, wo der Mangel besteht.

Wie hoch die Minderung ist, kann ich dir nicht sagen. Denn das wäre erstens Rechtsberatung, was nur einem Anwalt zusteht. Und zweitens hängt es davon ab, welche Temperatur objektiv gemessen im Durchschnitt herrscht.

Naja im Wohnzimmer waren es meist um die 4-8 Grad. Teilweise auch drunter. Dafür gibts ja auch Zeugen.

Naja,dann werd ich wohl um den Weg zum Anwalt nicht drumherum kommen. Trotzdem vielen Dank!

@DanyK81

Die Grenze ist glaub ich irgend was um 17°, die nicht dauerhaft unterschritten werden dürfen. Bin mir gerade über die genaue Zahl nicht mehr sicher. Bei 4-8° wirst du mithilfe eines Anwalts eine deutliche Minderung heraus holen können. Es wird sich lohnen, wenn du einen aufsuchst.

Für eine Heizung die Funktioniert hat der Vermieter zu sorgen.

Wenn er natürlich nicht weiß das sie defekt ist (Du wußtest es ja auch nicht) kann er daran nichts ändern. Das dem Vermieter anzukreiden wird wohl schwer werden. Und dann weiß aber auch jeder normale Mensch das solche Heizungen relativ teuer sind in der Unterhaltung, also auch Du. Spätestens bei der ersten Stromrechnung sollte das ja aufgefallen sein. Und da kann man dann als Mieter entweder bezahlen und die Wohnung kündigen, oder man bleibt da und kümmert sich. Ich nehme mal an die Miete wird nicht erschreckend hoch sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich denke, da hast du schlechte Karten, geld wider zu sehen. Du bist der Mieter, du hättest dich über die Heizung informieren können und so feststellen können, dass diese nicht mehr richtig geregelt wird.

Ab dem Zeitpunkt, ab dem du die Vermieter schriftlich auf den Mangel hingewiesen hast, kannst du versuchen Geld zu bekommen. Davor ist es (laut Gesetz) deine Schuld, dass du den Defekt nicht rechtzeitig bemerkt hast.

Sorry.

Ich hatte einen ähnlichen Fall. Daher weiss ich das.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja sicher, das weiß ich. Aber ich rede von den Kosten von Dezember bis März für den Ölradiator,der mit 250€ böse eingeschlagen hat, zusätzlich zu meinen laufenden Heizkosten.

@DanyK81

Ich denke auch da wirst du schlechte karten haben. Der Vermieter hat einen neuen Nahtspeicher Heizköper bestellt. Das sich das so Verzögert liegt nicht im Ermessen des Vermieter.

Sprich der Vermieter hat alles getan was er konnte. Du konntest die Wohnung beheizen. Ich denke das heißt höhere Macht, wenn ein Ersatzteil nicht schneller geliefert werden kann.

Sorry...

Ich bin der Meinung, wenn du nachweisen kannst dass die Heizung schon vor deinem Einzug defekt war ( evtl. Vormieter ), dann haftet der VM für den entstandenen Schaden. Vllt. wussten sie es auch und haben es einfach ignoriert.

Andererseits hättest du es auch bei deinem Einzug bemerken müssen und gleich reklamieren sollen.

Evtl. kann man überlegen, die Heizungsfirma in Regress zu nehmen, denn 3 Monate Lieferengpass sind heutzutage sehr ungewöhnlich. Vllt. haben die geschlampt oder mit anderen Worten den Auftrag nicht zügig bearbeitet.

die werden kein geld haben für ne neue Heizung aber ich würde die Warmiete komplett streichen, die stromkosten von 250 € muß der Vermieter aufkommen