Zusatzkosten durch Notheizung

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Egal was der Vermieter da im Moment für Probleme hat, er muss die Heizkosten gem. Heizkostenverordnung (wie - genaueres im Mietvertrag) abrechnen. Einfach den kompletten Allgemeinstrom dort aufzurechnen ist nicht zulässig.

Wenn er eine Wärmepumpe hat (oder vorbereitet hat), dann hat er sicherlich für die Wärmepumpe einen extra Stromzähler. Und dieses Zählergebnis (Kosten) könnte er über die Wärmemengenzähler (vorhanden?) anteilig auf Fläche und Verbrauch (Mietvertrag) verteilen.

So nun ist die Wärmepumpe ja noch nicht da oder noch nicht in Betrieb. Da ist wohl entscheident, ob Du es vorher wusstest. Wenn ja erstmal schlecht. Wenn nicht, würde ich mich mit dem Vermieter einmal unterhalten wie er sich das so vorstellt.

Gruß

Danke für die Antwort war sehr hilfreich. Hab das erst später herrausgefunden bin Elektrotechniker und habe dem Montör der sich um meine nicht gehende Heizung gekümmert hat ausgefragt bzw. über die schultergeschaut.

@Elrix

Danke für den * und viel Erfolg.

Also, ein Vermieter hat ja alle tatsächlichen und nicht die bezahlten Kosten und Lasten für Wärme und Wasser zu verteilen. Ein Mieter hat diese aufgrund der mietvertraglichen Vereinbarungen ggf. zu bezahlen. Unwirtschaftliche Kosten hat ein Mieter nicht zu bezahlen, auch keine Kosten und Lasten für Reparaturmaßnahmen. Rüge also ggf. die AR (höflich und bestimmt aber möglichst ohne Rechtschreibfehler, falls es doch zu Gericht geht) und sammle schon jetzt Angebote für Strom, falls später zu belegen ist, daß der Vermieter zu teuer eingekauft hat. Viel Glück.