Ab wann darf der Vermieter die Heizung ausstellen?

11 Antworten

Quelle Deutscher Mieterbund:

Spätestens mit Beginn der Heizperiode muss der Vermieter die Zentralheizung in seinem Mietshaus wieder einschalten. Üblicherweise wird als Heizperiode die Zeit vom 1. Oktober bis 30. April des Folgejahres angesehen. In vielen Mietverträgen ist sogar vereinbart, dass die Heizperiode schon am 15. September beginnt.

Letztlich ist diese Frage nach Darstellung des Deutschen Mieterbunden aber nicht entscheidend, es gilt der Grundsatz, kein Mieter muss in seiner Wohnung frieren. Sinken die Zimmertemperaturen außerhalb der Heizperiode tagsüber auch nur zeitweise unter 18 Grad oder gar auf 16 Grad Celsius, muss die Heizung sofort in Betrieb genommen werden, gleichgültig, ob es September oder Oktober ist.

Wenn geheizt wird, kann der Mieter auch verlangen, dass in seiner Wohnung bestimmte Temperaturen eingehalten oder erreicht werden. 22 Grad Celsius gelten allgemein als Mindesttemperatur. Wird diese Gradzahl nicht erreicht, ist die Heizung defekt oder fällt sie aus, kann der Mieter eine Reparatur durch den Vermieter verlangen.

Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes muss der Vermieter die Temperaturen von ca. 22 Grad Celsius in der Zeit zwischen 6.00 und 24.00 Uhr aufrecht erhalten. Während der übrigen Zeit, also in den Nachtstunden, darf der Vermieter die Heizung im Interesse der Energieeinsparung herunterschalten, das ist die so genannte Nachtabsenkung. Allerdings auch nachts ist eine Temperatur von 17 bis 18 Grad Celsius einzuhalten, die Heizung darf also nicht völlig ausgeschaltet werden. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht. MfG

user1941 
Fragesteller
 12.03.2009, 15:29

Das nenne ich mal eine hilfreiche Antwort!! Vielen Dank

sam99  24.04.2009, 19:06

Hast du dazu mal einen Link? Ich habe auf deren Seite den Text nicht gefunden.

Bei mir ist vertraglich festgehalten, das die Heizung am 30. April abgestellt und erst frühestens am 01. Oktober eingeschaltet wird. Sollte es zwischendurch kühler sein, muß der Mieter halt selbst für Wärme sorgen. Durch das ständige Aufheizen und wieder abschalten hätten wir sonst eine Mehrverbrauch an Heizöl von 30%

Wenn Warmmiete, also nicht Miete mit Nk.-Vorauszahlung vereinbart ist, muss das Jahr über Wärme nach Wunsch des/der Mieter zu Verfügung stehen. Dem VM kannes doch egal sein.

Meines Wissens darf er ab April abstellen, muss sie aber bei extremen Temperaturen wieder anstellen - aber befrag dich doch beim Mieterschutz - die wissen die genauen vorgaben

Normalerweise wird als Heizperiode die Zeit zwischen dem 01.10. und dem 30.04. angesehen.

Andererseits muß der Vermieter von ca. 7.00 bis 23.00 Uhr eine Mindesttemperatur zwischen 20 und 22 Grad Celsius zu gewährleisten.

Er muß auch dann die Heizung in Betrieb nehmen, wenn die Zimmertemperatur tagsüber auch nur zeitweise unter 18 Grad Celsius absinkt und absehbar ist, dass die kalte Witterung länger als ein bis zwei Tage anhält.