Unfreiwillige Beendigung Mietverhältnis: Muss mir der Vermieter das Heizöl ablösen?

6 Antworten

Nein muss der Vermieter nicht. Man kann das Öl abpumpen lassen und verkaufen ober zu deinem neuen Zuhause bringen, falls du dort wieder Öl brauchst. Wende dich an den Öl Lieferanten oder such nach anderen Firmen in deiner Nähe, die das anbieten könnten.

Das kostet dem Mieter aber ein Schweinegeld.Das Pumpauto ist doch nicht umsonst und der Fahrer dazu auch nicht. und erst die Arbeitszeit! Mein lieber Schollie!

@Fleischklos61

Wow, nach 4 Jahren noch eine Reaktion, nicht schlecht.

Ja, das Abpumpen kostet was. Jedoh bleibt trotzdem noch einiges übrig, was man durch den Verkauf bekommt. Und da der Öl Lieferant das Öl wieder verkaufen kann, ist das nicht allzuviel. Das rechnet sich durchaus.

du hast das Öl gekauft und kannst es bei Auszug mitnehmen, sprich Abpumpen lassen und beim neuen Haus einfüllen lassen.

Der Vermieter muss dir das Öl nicht vergüten, das ist deine Sache.

Wenn der Vermieter auf eine neue Energiequelle umstellen will, warum sollte er dein Öl abkaufen? Lässt es Drinn wird es für ihn teurer wenn er es entsorgen muss

Muss mit der Vermieter das Öl wirklich nicht annehmen?

Nein.

Erstens kann er nichts dafür, dass du es während der ordentlichen Kündigungsfrist seiner EB-Kündigung nicht verbrauchst, sondern in deine neue Bleibe ziehst.

Zweitens ist es dein Eigentum.

G imager761

Nein, er muss es nicht abnehmen.

Höchstwahrscheinlich hast du dich vertragswidrig verhalten, und ihn somit zu einer Kündigung gezwungen. Hättest du dich vernünftig verhalten, wäre die Kündigung niemals erfolgt.

Aber aus deinem Fehlverhalten heraus jetzt zu verlangen, dass er zusätzliche Kosten hat, wird vor keinem Gericht der Welt standhalten.

es war eine Eigenbedarfskündigung...

nett dass du das jetzt erst sagst. Dann könnte die Sache unter einem anderen Stern stehen, und je nach Wert des Heizöls würde es eventuell sogar Sinn machen einen Anwalt zu beauftragen.

MutmaßenderRalf wäre wohl ein besserer Name für dich...

@LuckyLuke5001

Es ist nicht sein Fehler, dass du nicht alle notwendigen Informationen angegeben hast. "Unfreiwillige Beendigung Mietverhältnis" klingt leider sehr stark nach Fristloser Kündigung wegen Grund XYZ. Die meisten Fragen zu diesem Thema hier beziehen sich nun mal meist auf sowas.

mach mich nicht verantwortlich dafür, dass du eine fehlerhafte und unvollständige Fragestellung hier ablieferst.

"könnte die Sache unter einem anderen Stern stehen" "würde es eventuell Sinn machen" "höchstwahrscheinlich hast du dich" das sind doch Mutmaßungen, oder?

nein, das sind keine Mutmaßungen sondern die übliche Anwendung des Konjunktivs im Rahmen der deutschen Sprache, wenn man einen Umstand schildert wie er denn gewesen wäre, wenn man sich vorab anders verhalten hätte. Und der Schritt in den Konjunktiv wurde erst dadurch ermöglicht, dass du in deiner Fragestellung vergessen hast zu erwähnen, dass es hier um eine Kündigung aufgrund Eigenbedarf geht. Deine Formulierung eingangs lässt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit darauf schließen dass es hier um ein Fehlverhalten und nachfolgende außergewöhnliche Kündigung geht.