Heizkostenabrechnung gleich Mietschulden?

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Aber das kann ja nicht wahr sein, das sind ja 3 € pro m2 und Monat, die du nachzahlen sollst. Zahlst du denn keinen Betriebskostenvorschuss? Was kostet denn die Wohnung kalt und warm? Gehe den Weg mit dem Anwalt weiter, so schnell bekommt dich die Vermieterin nicht aus der Wohnung. Und dann ist ja auch der Anwalt der Meinung, die Abrechnung ist nicht in Ordnung. Dann wären es auch keine Schulden.

doch bezahle 400 euro warm davon 150 euro etwa Nebenkosten. nur ich bezahl für eine Mietwohnung auch niedersclag grundversicherung Haus obwohl bin doch selbst versichert. das sind so sachen die mich verwirren.

@Nuitaura

Niederschlagswasser/-abwasser ist eine normale Betriebskostenart, auch die Kosten der Gebäudeversicherung kann der Vermieter auf die BNK umlegen. Schau mal in die Nebenkostenverordnung. Durch die NAhczhalung würdest du ca. 6 € Nebenkosten pro m² zahlen - das ist zuviel. Wieviel sind denn davon Heizung und Wasser/Abwasser insgesamt`?

Hallo,

grundsätzlich kann Dir ein Vermieter immer dann die fristlose Kündigung aussprechen, wenn man mit dem Mietzins (der Miete) zwei Monate in Rückstand gerät. Evtl. gezahlte Mietnebenkostenvorauszahlungen gelten dabei als Bestandteil des Mietzinses.

So wie Du den Sachverhalt geschildert hast, handelt es sich bei Dir aber um Mietnebenkostennachzahlungen (die berühmt-berüchtigte Jahresrechnung). Sie sind für den Mieter in der Höhe nicht immer klar voraussehbar, so dass sie nicht als Bestandteil des eigentlichen Mietzinses gelten und es ihretwegen auch NICHT zu einer fristlosen Kündigung kommen kann. So haben es jedenfalls mehrere Gerichte gesehen -> LG Köln/LG Berlin und LG Hagen alle in WM 1980, 255 und vor allem OLG Koblenz, WM 1984, 269.

WM steht übrigens für die Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht".

Auch wenn Du damit die fristlosen Kündigung verhindern können dürftest bleibt das Grundproblem aber bestehen. 2.000,00 Euro bei ALG II sind ja schon beträchtlich. Ob das Jobcenter diese Schulden ausnahmsweise übernehmen muss ist sicher fraglich. Dagegen spricht die Höhe; dafür das die Schuldenentwicklung nicht unbedingt für Dich vorhersehbar war. Eine Rolle bei einer Übernahme spielt auch, ob Du schon mal bei ihnen wegen anderer Schulden vorgesprochen hat.

Auf jeden Fall müssen sie Mietschulden aber als zinsloses Darlehen übernehmen, wenn Dir ansonsten Obdachlosigkeit droht. Die steht wörtlich in § 22 Absatz 5 SGB II -> http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html Also noch mal hin zum Jobcenter und den Paragrafen genannt.

PS = Hast Du dir wegen des Anwalts einen Beratungsschein besorgt. Ansonsten hole dies noch nach, damit Dir da nicht auch noch Kosten entstehen.

Wünsche Dir und deinem Kind alles Gute.

Beratungsschein hol ich heute wieder ab. Und nein ich war noch nie wegen Schulden bei der Arge. Weil ich versuch alles selbst in Griff zu bekommen, jetzt mit Hilfe ist komplett neu für mich.

Bevor hier noch mehr Hektik entfaltet wird, ist doch prinzipiell zunächst die Abrechnung auf inhaltliche und formelle Korrektheit zu prüfen. Das kann am Besten und preiswertesten der Mieterverein. Natürlich geht dass nur über eine Mitgliedschaft. Ich habe erhebliche Zweifel, dass die Abrechnung korrekt ist. Deshalb zunächst schnellstens gegen die Abrechung Einspruch einlegen und dann diese (Kopie) zum Mieterverein. Grundsäötzlich ist richtig, dass außenstehende BK-Nachzahlungen keine Mietschulden sind und deshalb nicht gekündigt werden kann.

1) Schuldnerberatung

2) Soziale Einrichtungen Caritas usw

Schuldnerberatung bin ich hab im Dezember Termin.

Dieser Abrechnungsbetrag scheint mir extrem überhöht. Deshalb meine Vorschläge: 1. Arge 2. Anwalt und damit dir sowas in der Zukunft nicht nochmal passiert: 3. Verbraucherzentrale. Hier kostet dich eine Auskunft zu Miete und Betriebskosten max. 5 Euro. Die erklären dir das so, daß du das auch verstehst und das ist dann meist sehr hilfreich