ohne Mahnung, Anwaltliches Aufforderungsschreiben?

8 Antworten

kein einzige Mahnung vom Vermieter erhalten

Das ist auch nicht nötig, wenn auf der Abrechnung ein Fälligkeitsdatum angegeben war und der Hinweis, dass man sich ab diesem Zeitpunkt in Verzug befindet.

Trotzdem halte ich die Anwaltskosten in dieser Höhe für nicht durchsetzbar. Auf § 254 (2) BGB sei verwiesen.

Auf der Jahresabrechnung steht bis zum 30.11.2015 sollte ich der Nachzahlung ausgleichen, ich habe das Geld aber noch nicht erhalten vom Jobcenter . Anwalts Schreiben ist übrigens vom 01.12.2015.

Es klingt wie der Abschuss des russischen Kampfjets Su-24 durch die türkische Luftwaffe. Scheint alles schon vorher vorbereitet zu sein hhhh.

ist das nicht Schweinerei ?

@Burgos10

ich habe das Geld aber noch nicht erhalten vom Jobcenter .

Tut mir Leid aber das ist für den Vermieter völlig irrelevant.

Ich persönlich halte es aber auch für übertrieben gleich einen Tag nach Fälligkeit  einen Anwalt einzuschalten.

@Burgos10

Es ist keine Schweinerei. Man hat eine Anwaltskanzlei beauftragt, alle Inkassomaßnahmen durch zu führen, die nötig sind. Wenn das gut organisiert ist, reicht es, alle Rechnungen bzw. hier Abrechnungen nach Ausstellung an den Anwalt zu geben und alle Zahlungseingänge zu melden. Ist Dein Zahlungseingang nicht gemeldet, geht automatisch das Mahnschreiben des Anwalts raus.

Da Vermieter Vermieter sind und nicht etwa Banken oder Inkassobüros, ist das eine legitime Form von Arbeitsteilung. Pech, wer einen dermaßen gut organisierten Betrieb als gegenüber hat und nicht in der Lage oder willens ist, seine Rechnungen fristgemäß zu bezahlen.

@bwhoch2

 Pech, wer einen dermaßen gut organisierten Betrieb als gegenüber hat und nicht in der Lage oder willens ist, seine Rechnungen fristgemäß zu bezahlen"

Ach was? bwhoch, hast du wirklich meine Frage gelesen und verstanden oder nur gelesen? etwas noch mehr bürokratischer geht's noch?

Wo steht denn dass wann man "nicht in der Lage oder willens ist, sein"e" Rechnung"en" in Höhe von 91,54€ fristgemäß zu bezahlen"  muss innerhalb von nicht mal 24 Std mit 83.54 € rechnen Als Anwaltskosten? 

Ich habe diese Widerspruch so formuliert, ist das so ok? oder kann bitte jemand für mich hier was verbessern..

Widerspruch gegen ihr Kostenrechnung vom 01.12.2015 über 83,54 €

Sehr geehrte ...,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich der oben benannten Rechnung widerspreche ausdrücklich, und diese daher zunächst nicht bezahlen werde.

Begründung:

I: Für mich ist diese Angelegenheit erledigt, den Betrag in Höhe von 91,59 € habe ich bereits am 02.12.2015 an ihr Mandantschaft überwiesen, ihr Aufforderungsschreibens habe ich am 03.12.2015.

II:  Wir haben erhalten der Betriebskostenabrechnung von ihr Mandantschaft am 10.12.2015 mit ein Frist bis zum 30.11.2015 für den Betriebs Nachzahlung in Höhe von 91,59 € zu begleichen.

III: Die von Ihnen in Rechnung gestellten Anwalts Gebühren für Leistungen in der Zeitraum von 06.08.2015 bis 01.12.2015 sind nicht nachvollziehbar, selbst das Betriebsabrechnung von ihr Mandantschaft wurde erst am 09.10.2015 gestellt.

Ihr Forderung widerspreche ich wie bereits ausgeführt, wobei sich mein Widerspruch sowohl auf die Hauptforderung als auch auf die von Ihnen in Rechnung gestellten Gebühren bezieht.

Ich bitte sie um eine Überprüfung der Rechnung, und teilen Sie mir innerhalb von Zwei Wochen ab Zugang dieses Einschreibens mit, was Ihre Überprüfung ergeben hat, und inwieweit der Betrag storniert werden kann. Sofern Ihre Überprüfung ergeben sollte, dass die beanstandete Rechnung nicht fehlerhaft ist, bitte ich sie um eine nachvollziehbare Erklärung, wie der Rechnungsbetrag zustande kommt und wie sich die Forderung in dieser Höhe begründet

Mit freundlichen Grüßen


Das schießt aber einer (der Vermieter) ziemlich schnell mit Kanonen auf Spatzen.

Für die Abrechnung stehen Dir zunächst 30 Tage ab Zugang zur Prüfung zu. Erst dann ist die Zahlung wirklich fällig.

Wenn der Vermieter einen Anwalt beauftragt eine einfache Mahnung zu schreiben ist das zunächst sein Privatvergnügen.

Erst in einem Prozeß wären diesbezügliche Kosten relevant.

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Anwaltskosten sehen wie folgt aus: (ich habe da meine Zweifel)

Gegenstandswert: 91,59 Euro

1,3 Geschäftsgebür gem. Nr2300 VV, §§ 2 Abs.2, 13, 14 RVG:58,50 Euro

Telekomunikationdienstsleistungen gem. Nr. 7002 VV, § 2 Abs.2 RVG: 11,70 Euro

19,00% Umsatsteuer gem. Nr. 7008 VV auf 70,20 Euro:  13,34 Euro

Gesamtsumme : 83,54 €

Mach Dich wegen RA-Kosten nicht verrückt. Das ist, wie schon geschrieben, das Privatvergnügen des Vermieters.

@anitari

Der Rechtsanwalt wird wissen, wie er an sein Geld kommt.. Die Gebühren sind schon korrekt.

@bwhoch2

Mag sein dass die Gebühren richtig sind als beispiel jemand zu zeigen wie ein Anwalts Rechnung aussieht, mehr nicht, weil die zu begründen ist andrer Sache, da wird sehr eng für Herr Rechtsanwalt.

Leite ihn an das Jobcenter weiter.