Betriebskostenabrechnung Belege fehlen

8 Antworten

Darf der Mieter eigentlich so eine Summe auf die Mieter umlegen, es sind 7 Wohnungen in dem Haus und muss ich den Betrag bezahlen obwohl der Betrag von 1100 EUR nicht Belegbar ist vom Vermieter.
Er darf es.

Der Vermieter darf selber durch angestellte Eigenarbeit leisten und die Kosten fiktiv ansetzen.

Hier kannst Du es nachlesen:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/vermieter-darf-eigenleistungen-fiktiv-abrechnen_041000.html

MfG

Johnnymcmuff

snoophh 
Fragesteller
 10.01.2015, 13:56

auch ohne Belege ? kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen das er irgendwas angeben darf ohne Belege und wir müssen das bezahlen

anitari  10.01.2015, 18:45

Richtig gelesen Johnny?

Es geht um Reparaturen.

johnnymcmuff  10.01.2015, 19:40
@anitari
Richtig gelesen Johnny?

Ja.

Ich darf doch z.B. als ehemaliger Installateur Reparaturen durchführen und das kann ich dann bei den Betriebskosten ansetzen genauso wie die Hausmeistertätigkeiten usw.

anitari  10.01.2015, 19:46
@johnnymcmuff

Reparaturen in Betriebskosten der Mieter ansetzen?

Entweder bist Du auf dem falschen Dampfer oder ich.

johnnymcmuff  10.01.2015, 20:28
@anitari
Entweder bist Du auf dem falschen Dampfer oder ich.

Ich.

albatros  11.01.2015, 01:16
@johnnymcmuff

Nanu, ich kenn dich nicht wieder! Reparaturkosten = Betriebskosten? Seit wann denn das?

johnnymcmuff  11.01.2015, 16:32
@albatros
Nanu, ich kenn dich nicht wieder! Reparaturkosten = Betriebskosten? Seit wann denn das?

Hab doch schon korrigiert.

Niemand ist fehlerlos.

Mismid  01.02.2015, 19:38

In dem Fall ist es aber keine Eigenleistung sondern wurde von einem Bekannten durchgeführt. Wenn dies entgeldlich erfolgte ohne dass es dafür eine Rechnung oder Anstellung gibt, wäre es Schwarzarbeit. Schwarzarbeit ist strafbar und muß auch nicht bezahlt werden

Er hat in einem Punkt in der Abrechnung aufgeführt, knapp 2500 EUR für sonstige Reperaturen
Reparaturen kann/darf der Vermieter überhaupt nicht umlegen.

Hier wäre ja die Frage, ob diese Reparaturen überhaupt umlagefähig sind. Erhaltungsaufwand geht zu Lasten des Eigentümers. Wenn er es nicht schafft, innerhalb von 12 Monaten eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung vorzulegen, ist diese verwirkt.

Keine Buchung, ohne Beleg. Wenn er es nicht nachweisen kann, kann er es auch nicht umlegen. Einspruch, und den Betrag kürzen!

johnnymcmuff  10.01.2015, 13:50

Mietrecht gehört nicht zu Deinen Expertenthemen, solche falschen Aussagen können dem Fragesteller viel Ärger und Geld kosten.

Einfach mal Richtlinie drei von gutefrage lesen

und bei google mal eingeben:

eigenarbeit,vermieter

Es gibt etliche Links die belegen, dass der Vermieter die Kosten ansetzen darf.

MfG

Mismid  01.02.2015, 19:41
@johnnymcmuff

"ein Bekannter" ist keine Eigenleistung! Wenn er Bekannten für Arbeiten bezahlt ohne Anstellung oder Rechnung (hier ist auch zu garantieren, dass die Steuer angemeldet wird) dann ist das strafbare Schwarzarbeit

Lord2k14  10.01.2015, 15:35

Ja sicher ist das möglich. Nur muss er sie nachweisen können. Deswegen auch der Spruch: Keine Buchung ohne Beleg. Und wenn er sich selbst einen schreibt.

Mismid  01.02.2015, 19:41
@Lord2k14

in diesem Fall wäre es aber Schwarzarbeit

also wie ich es jetzt gelesen habe und im Netz recherchiert habe, darf der Vermieter diese Kosten nicht auf die Betriebskosten Abrechnung umlegen. ich werde daher den Punkt in der Abrechnung bzgl. der sonstigen reperaturen widersprechen