Heizen Eigentümergesellschaft - Können die Heizkosten Verbraucherbezogen abgrechnet werden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mein Vorschlag wäre wenn man in den Wohnungen Ablesegeräte an den Heizkörpern anbringt dann zahlt jeder seinen Verbrauch . Besitze eine Eigentumswohnung In einem Wohnblock ( also Eigentümergesellschaft ) und haben im Haus eine Gaszentralheizung . Die Wohnungen bei uns haben alle Ablesegeräte an den Heizkörpern , jeder zahlt das was er verbraucht . Sowas kann man auf der Eigentümerversammlung beschließen ,dafür reicht es nach der neuen Gestzeslage aus wenn dafür eine Mehrheit der anwesenden Eigentümer dafür ist .

Was benötigt es, damit die Heizkosten Verbraucherbezogen abgerechnet werden?

Du möchtest somit nur das zahlen, was du durch die Heizkörper selber verbrauchst? Das klappt so nicht, denn:

hatten immer mehrere Wohnungen rechts und links von uns, so dass die Wohnung allein dadurch aufgeheizt war.

Warum sollen diese Verbraucher für dich mitbezahlen?

Typisch ist genau deswegen eine Mischkalkulation, ein Teil der Heizkosten wird über die Wohnfläche anteilig abgerechnet, ein andere Teil direkt verbrauchsbezogen.

An sich sollte man das vorher zu wissen bekommen, wenn man sich auf eine solche Heizungsabrechnung einlässt. Das ist dann Allgemeinwissen. Du wusstest es. Ich denke nicht, dass aufgrund Deiner Bedenken etwas am System verändert werden wird. Einen Versuch ist es wert - klar. Bis das umgesetzt wird, wird es Zeit brauchen. Unter Umständen viel Zeit. Wende Dich an Deinen Verwalter, der weiß mehr.

Um den eigenen Verbrauch zu ermitteln, bedarf es Ablesegeräte an jedem Heizungskörper. Modern sind digital ablesbare Messgeräte. Schlag diese bei der nächsten Eigentümerversammlung vor und sieh, was passiert.

Crangelos 
Fragesteller
 03.08.2022, 08:08

Normalerweise ist es auch in Ordnung, dass die Heizungsabrechnung so erfolgt. Es konnte letztes Jahr September ja keiner mit dem Krieg bzw. mit den explodierenden Preisen rechnen.

Vielen Dank für den Ratschlag mit den Ablesegeräten. Ich werde es bei der nächsten Versammlung vorschlagen. :)

AriZona04  03.08.2022, 08:09
@Crangelos

Nur so eine Frage nebenbei: Wie steht es denn mit dem Wasserverbrauch? Ist der auch allgemein geregelt oder gibt es in jeder Wohnung Zähler? Das könnte man sonst auch gleich mit anbringen in der Versammlung.

Crangelos 
Fragesteller
 03.08.2022, 08:16
@AriZona04

Vielen Dank für diesen Hinweis, wird ebenfalls durch 40 geteilt.

AriZona04  03.08.2022, 08:19
@Crangelos

Hier - wiederum - müssten wohl neue Rohre verlegt werden, wie ich mir mal hab erklären lassen. Das ist mit viel Zeit und Kosten verbunden. Ist machbar - ja. ...

An sich - so sehe ich das - müssten bei den Heizungen eben nur individuelle Ablesegeräte angebracht werden. Na, Euer Verwalter weiß da mehr als ich.

eine derartige Methode der Abrechnung ist absolut ungerecht! Die einen mögen es wärmer - aber andere eben nicht! Und wenn dann noch der Eine oder Andere dabei sind welche die Wohnung auf 30°C aufheizen und dann die Fenster auflassen . . .

Da helfen nur Ablesegeräte an jedem Heizkörper! SOFORT handeln! Mit dem "Lieferanten" der Fernwärme sprechen ~ SOFORT sonst zahlt ihr euch dumm und dämlich!