Muss die ARGE bei ( angeblich ) zu hohen Heizkosten eine Einzelfallprüfung vor Ort durchführen?
Das Jobcenter beruft sich seit Jahren auf irgendwelche Heizkostenspiegel, allerdings geben diese keine Höchstgrenzen vor bei Heizen mit Holz. Der Zustand der Unterkunft ( Fenster 40 Jahre alt, Heizkessel Bj. 1979, keine Dämmung usw.) wird ignoriert...
5 Antworten
Gegen den Bescheid fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch einlegen, darin alles ausführlich noch einmal erklären und um eine Prüfung vor Ort bitten, sollte kein Widerspruch mehr möglich sein, dann stelle einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X, dazu findest du im Internet auch Musterschreiben, notfalls vor dem Sozialgericht klagen !
Bundessozialgericht, Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R
Darin urteilte das Gericht, dass die tatsächlichen Heizkosten übernommen werden müssen und nicht pauschal. Ferner urteilte es, dass auch der Wohnstandard berücksichtigt werden muss. Hart ausgedrückt: Wenn du ein einer Bruchbude wohnst, fallen natürlich höhere Heizkosten an die übernommen werden.
Normalerweise verlangt aber dann das Jobcenter, dass man umzieht, da du aber Eigentümer der Wohnung bist keinen passenden Käufer finden wirst, dürfte ihr ein Umzug schwer anzuordnen sein.
Lege Widerruf ein, weise auf meine Antwort hin und wenn sie das Jobcenter immer noch querlegt: Anwalt für Sozialrecht und Klage.
Wenn das exakt dokumentiert ist, dann ist ein Härtefall gegeben. Ich kann nix dafür - was soll ich machen? Der Vermieter renoviert nicht und ich kann ihn schlecht dazu ZWINGEN...!?
Ich habe auch mal genau dokumentiert... Badezimmer 14,9°C - Wohnzimmer 17,8°C usw.
Ich bilde mir die Kälte doch nicht ein!?
Die Spiegel sind Maßgebend für die Berechnung.
Die Mängel, die du hier aufführst, sind bauliche Mängel. Um die Heizkosten zu senken, muss der Eigentümer diese abstellen.
Dafür ist aber die ARGE nicht da.
wenn sie wollen,und es machen problem ist der alte Heizkessel der dürfte nach ENEV eh nicht mehr betrieben werden