Heimlich aufgenommen?

8 Antworten

Man darf halt andere nicht ohne ihrer Zustimmung aufnehmen, weder als Foto,Audio etc. 

Moin!

Hier wurden Eure Persönlichkeitsrechte verletzt und gegebenenfalls hat die Nachbarin Straftatbestände verwirklicht.

Ich rate Euch, entsprechend Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.

Zivilrechtlich steht Euch ein Unterlassungsanspruch zu, welcher anwaltlich durchsetzbar wäre. Insbesondere die gute Beweislage spricht dafür.

Gegebenenfalls solltet ihr auch eine Beschwerde über die Nachbarin an den Vermieter richten. Hier aber nur Sachen aufführen, welche ihr auch beweisen könnt. Ansonsten hat die Nachbarin gegebenenfalls einen Unterlassungsanspruch gegen Euch.

Gruß

Ich denke was die Tonaufnahme angeht ist hier bereits der Straftatbestand des § 201 StGB gegeben. https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

Also die Tonaufnahme und deren Verbreitungsweg sichern und Anzeige erstatten.

DrMoehrchen  11.11.2016, 00:38

Fraglich ist jedoch, ob hier nicht gegebenenfalls doch eine Öffentlichkeit vorlag. Das prüft dann aber die Staatsanwaltschaft.

furbo  11.11.2016, 06:46
@DrMoehrchen

In normaler Lautstärke geführte Gespräche auf dem eigenen Balkon sind mit Sicherheit nichtöffentlich. Du musst auch den Willen des Sprechenden berücksichtigen, ob es nach seinem Willen öffentlich ist oder nicht. 

Tonaufnahmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes werden mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft. Nicht nur der Aufnehmer wird bestraft, auch der, der die Aufnahme benutzt oder weitergibt. 

Also ab zur Polizei. Strafanzeige wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB) durch die Tonaufnahme stellen. 

https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

Ich denke, mit einen Ermittlungsverfahren und m.E. sicherem Strafbefehl/sicherer Verurteilung wirst du deine Nachbarin nachhaltig beeindrucken. 

Wenn du das beweisen kannst (!) dann kannst du sie anzeigen.